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Profispieler-Vertretung unterstützt SionDer FC Sion erhielt in seinem juristischen Kampf gegen die FIFA Unterstützung von der weltweiten Vereinigung der Spielergewerkschaften FIFPro. Diese fordert den Weltverband auf, den Gang der sechs Sion-Spieler vor ein ziviles Gericht zu akzeptieren.bg / Quelle: Si / Dienstag, 25. Oktober 2011 / 13:35 h
Die FIFPro ist die weltweite Vertretung von Profi-Fussballern. Ihr gehören die Spielergewerkschaften von 41 Ländern an, darunter auch die Schweizer «SAFP». Nun hat die FIFPro zum Fall Sion Stellung genommen - und dabei die FIFA attackiert.
Gemäss FIFPro sei es zulässig, dass die sechs im Sommer von der FIFA und der Swiss Football League nicht qualifizierten Sion-Spieler ihr Lizenz vor einem zivilen Gericht zu erstreiten versuchten. «Ein Spieler hat das Recht, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein ziviles Gericht anzurufen», schreibt die FIFPro in ihrem Communiqué. Dies habe die FIFA in Gesprächen mit der EU akzeptiert und in ihren Verordnungen auch festgehalten.
Gabri und seine Mitspieler haben laut FIFPro das Recht, vors zivile Gericht zu gehen. /
«Verstoss gegen das Grundrecht» Die SFL sperrte letzte Woche (wohl auf Druck der FIFA) die Sion-Spieler Gabri, Feindouno, Glarner, Mutsch, Ketkeophomphone und Gonçalves für fünf Spiele, weil diese im Juli an das Bezirksgericht in Martigny gelangt waren. Damals hatte das Sextett mittels superprovisorischer Verfügung die Spielerlaubnis erhalten. «Die Sperre verstösst gegen das Grundrecht der Spieler, an ein ordentliches Gericht zu gelangen. Ihr kann daher nicht gefolgt werden», so FIFPro-Vizepräsident Philippe Piat. Vor zivile Gerichte zu ziehen ist gemäss FIFPro zum Beispiel in Brasilien und Spanien ein gewöhnlicher Vorgang. Die FIFA interveniert dabei nicht. Zudem ist es für die FIFPro stossend, dass die FIFA kürzlich nichts unternahm, nachdem Spieler von AEL Limassol in einem arbeitsrechtlichen Streit vor ein zypriotisches Gericht gezogen waren, jetzt aber für einen ähnlichen Vorgang die Sperre von sechs Sion-Spielern verlangte.
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