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Tiefere Zinsen auf das Altersguthaben
Bern - Die Versicherten der zweiten Säule erhalten ab nächstem Jahr auf ihren Altersguthaben so wenig Zins wie noch nie: Der Bundesrat hat angesichts der schwächelnden Börsen den Mindestzinssatz erstmals auf unter 2 Prozent gesenkt. Er beträgt neu 1,5 Prozent.
dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 2. November 2011 / 11:47 h
Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr im Minimum abwerfen muss. Je tiefer der Satz, desto schwächer wachsen die Altersguthaben der Versicherten.
Mit der Senkung trage der Bundesrat den negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten angemessen Rechnung, begründet das Departement des Innern den Entscheid vom Mittwoch in einem Communiqué. Der Zinssatz entspricht der durchschnittlichen Rendite von 7-jährigen Bundesobligationen. Das Erreichen dieser Rendite gilt als fast risikolos.
Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge, die sich Anfang September für die Senkung des Mindestzinses ausgesprochen hatte.
Die Zinssatzsenkung folgt den Turbulenten in der Finanzwelt. /
Zwölf Mitglieder der Kommission hatten sich für die Senkung ausgesprochen, fünf dagegen. Die Vertreter der Arbeitnehmer beantragten, den Zinssatz bei 2 Prozent zu belassen.
Es ist das erste Mal in der Geschichte der zweiten Säule, dass der Mindestzinssatz unter 2 Prozent fällt. Vor weniger als zehn Jahren lag der Satz noch bei 4 Prozent. Seither wurde er schrittweise gesenkt. Seit drei Jahren lag er stabil bei 2 Prozent.
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