Die Steuerverwaltung wies die Bank zur Datenherausgabe aufgrund eines Amtshilfegesuchs aus den USA an. Das Gesuch basiert auf dem geltenden Steuerabkommen von von 1996. Die Datenherausgabe erfolgt wegen eines Ersuchens der US-Steuerbehörde IRS an die Bundesstelle, wie am Donnerstag der Internetseite der Bank zu entnehmen ist.
Clariden Leu muss Kundendaten herausgeben. /


Die Steuerverwaltung wies die Privatbank demnach an, Unterlagen von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften zu übermitteln, an denen Personen aus den USA wirtschaftlich berechtigt waren.
Zehntausende Amerikaner verdächtigt
Die IRS hat gemäss der Nachrichtenagentur Reuters gewisse US-Kunden im Visier, die von Anfang 2002 bis Ende 2010 Konten bei Clariden Leu oder ihren Vorgänger-Instituten unterhielten. Es ist unklar, um wie viele Fälle es sich handelt.
Die US-Behörden verdächtigen Zehntausende von vermögenden Amerikanern, in den vergangenen Jahren Milliarden von Dollar über Schweizer Banken am Fiskus vorbei geschleust zu haben.