Der Bundesrat hatte die Standortsuche im April 2008 eingeleitet. In einer ersten Etappe hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) als mögliche Tiefenlager-Standorte die Gebiete Jura-Ost (ehemals Bözberg AG), Jura-Südfuss (AG), Nördliche Lägern (AG/ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nordost (ZH) vorgeschlagen.
In dieser ersten, nun abgeschlossenen Phase klärten Sicherheitsbehörden des Bundes die Eignung der vorgeschlagenen Tiefenlager. Die Ergebnisse wurden in eine breite Vernehmlassung geschickt, zu der 3700 Stellungnahmen aus der Schweiz sowie Deutschland, Österreich und Frankreich eingingen. Sie führten zu Teil-Überarbeitungen des Ergebnisberichts.
Der Bundesrat hat nun den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gut geheissen und die sechs vorgeschlagenen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Er beauftragte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Etappe 2 der Standortsuche zu starten.
Wohin mit dem Atommüll? /


Diese dauert vier Jahre.
Vertiefte Untersuchung der Standortgebiete
Die vorgeschlagenen Standorte werden dabei sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Für alle Standortregionen wird eine Kantons-übergreifende Wirkungsstudie über die möglichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt durchgeführt.
190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden wirken in der so genannten regionalen Partizipation mit. Dabei werden unter anderem Vorschläge für d- Energiestrategie und Steuerpolitik (ökologische Steuerreform, MK 0930, Meldung 1200)ie Gestaltung der Oberflächenstruktur sowie zur nachhaltigen Entwicklung der Standortgebiete erarbeitet.
Im Verlauf der Etappe 2 muss die Nagra die Standorte auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive respektive hochradioaktive Abfälle) eingrenzen. Die definitive Standortwahl erfolgt in der Etappe 3, in der das Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt. Sie muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.