Der Aargau sei jedoch gewillt, bei der Standortsuche «konstruktiv mitzuarbeiten». Die Regierung verlangt daher zusätzliche geologische Abklärungen.
Ein Tiefenlager habe «massgebliche Nachteile für die künftige Entwicklung des Kantons», teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Aargau trage bereits hohe Lasten für die ganze Schweiz. Als Beispiele werden die AKW-Stromproduktion und die hohe Verkehrsbelastung genannt.
«Eine weitere Belastung kann daher dem Kanton Aargau nicht zugemutet werden», heisst es in der Stellungnahme an den Bund zur ersten Etappe des Sachplanes Geologische Tiefenlager. Bislang hatte sich der Regierungsrat zu dieser Frage nicht so prägnant geäussert.
Sicherheit und Tourismus
Ob- und Nidwalden informierten am Freitag gemeinsam über ihre Stellungnahmen zur Vernehmlassung Sachplan geologisches Tiefenlager.
Der Bund muss weiter nach Tiefenlagern für die Atomabfälle suchen. /


Sie beantragen dem Bundesrat, den Wellenberg als möglichen Standort für ein Atommüllager von der Liste zu streichen.
Bezüglich der Geologie und der Tektonik im Wellenberg äussern die Regierungen Bedenken. Es sei äusserst schwierig, die Geometrie der tektonischen Strukturen im Untergrund zu bestimmen und die Auswirkungen der fortschreitenden Gebirgsbildung vorherzusagen, heisst es in der Obwaldner Stellungnahme.
Nach Ansicht des Fachexperten der beiden Kantone ist auch die Eignung des Wirtgesteinkörpers im Wellenberg nicht gesichert. Dem Aspekt Sicherheit sei bei der Standortwahl indes oberste Priorität einzuräumen.
Obwalden befürchtet weiter negative Auswirkungen auf den Tourismus und stützt sich auf Studien früherer Jahre. Investoren würden in Zusammenhang mit eine Tiefenlager bereits heute zurückhaltend reagieren.
Sechs mögliche Standorte
Die Bundesbehörden hatten Ende August festgehalten, dass für die Lagerung radioaktiver Abfälle weiterhin alle sechs zur Diskussion stehenden Standorte in Frage kommen.
Dies sind die Regionen Bözberg (AG), Jura-Südfuss (SO/AG), Nördlich Lägeren (AG und ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW und OW) und Zürcher Weinland (ZH und TG).