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Rückendeckung für deutsche SteuerfahnderBern - Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) gegen Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen schlägt in Deutschland hohe Wellen. Ihr Chef, der Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert-Walter Borjans, stellt sich im veröffentlichten «Blick»-Interview hinter seine Beamten.bert / Quelle: sda / Montag, 2. April 2012 / 14:27 h
«Nicht die Fahnder, welche Rechtsverstösse aufdecken sind die Täter, sondern die, die gegen Recht verstossen und die, die dabei helfen», sagte der SPD-Minister der Zeitung (Montagsausgabe). «Ohne Milliardenbetrug an unserem Gemeinwesen gäbe es auch keine Datenkäufe.»
Wie am Wochenende bekannt wurde, hatte die BA an Deutschland ein Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer CD mit Daten von deutschen Kunden der Credit Suisse (CS) gestellt. Dabei geht es um den «Verdacht, dass von Deutschland aus konkrete Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der CS erteilt wurden», wie die BA am Samstag erklärte.
Keine Wirtschaftsspionage Borjans wehrt sich gegen den Vorwurf der Wirtschaftsspionage: Es gebe viele Angebote für Datenträger. «Da muss man nichts aktiv betreiben». Die deutschen Behörden prüften lediglich, ob die Daten etwas taugten und «in wirklich Erfolg versprechenden Fällen genehmige ich den Kauf», sagte er. Bislang hätten sich alle Geschädigten - die deutsche Regierung in Berlin und die Bundesländer - stets an den Käufen beteiligt.NRW-Minister Borjans wehrt sich gegen den Vorwurf der Wirtschaftsspionage. /
«Geheimdienstliche Wege will ich nicht und brauche ich auch nicht», sagte Borjans. Den Vorstoss der BA versteht der nordrhein-westfälische Finanzminister als «massiven Einschüchterungsversuch mit der Botschaft: Wenn ihr das Steuerabkommen nicht ratifiziert, gehen wir euren Fahndern an den Kragen». Keine Straffreiheit für Millionenbetrüger Ermittlungen der Schweizer Justiz einerseits und der deutschen Justiz gegen Schweizer Banken könnten künftig «entfallen, wenn Schlupflöcher wirksam geschlossen und zurückliegende Verstösse so abgegolten würden, dass sich Betrug am Ende nicht gelohnt hat». Unter anderem hatten deutsche Ermittler im Sommer 2010 in mehreren deutschen CS-Niederlassungen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Gemäss Borjans genügen die inzwischen unterschriftsreifen Nachbesserungen im deutsch-schweizerischen Steuerabkommen diesem Anspruch noch nicht. Er wolle «eine Lösung, die keine Schlupflöcher lässt, und auch keine, die Millionenbetrüger straffrei stellt, wenn sie nur einen kleinen Teil dessen begleichen, was sie ergaunert haben». Anonymität, wie sie das Schweizer Bankkundengeheimnis gewähre, dürfe keine «Gelegenheit mehr zum Betrug» geben.
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