Bund und Kantone streiten sich seit bald zwei Monaten, ab wann die eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen» gilt. Bundesrätin Doris Leuthard empfahl den Kantonen, neue Baugesuche vorläufig zu sistieren. Die Berg- und Tourismuskantone vertreten dagegen die Auffassung, dass die Initiative erst ab dem 1. Januar 2013 gilt. Bern und Freiburg entschieden deshalb bereits vor einigen Wochen, dass Baugesuche bis dahin noch erteilt werden können, und zwar auch dort, wo der Zweitwohnungsanteil bereits 20 Prozent beträgt.
Wallis erlaubt den Bau neuer Zweitwohnungen bis Ende 2012. /


Dieser Auffassung schliesst sich nun auch der Kanton Wallis an, wie der «Walliser Bote» am Freitag berichtete. In einem vom Mittwoch datierten Schreiben, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, teilt der Kanton den Gemeinden mit, dass sie Bauprojekte noch bis Ende 2012 bewilligen können, und zwar unabhängig davon, ob die entsprechenden Baugesuche vor oder nach dem 11. März 2012 eingereicht wurden.Walliser Bote
Vorbehalten blieben die geltenden kommunalen Bestimmungen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus, allfällige vor dem 31. Dezember 2012 in Kraft tretende anders lautende Bundesbestimmungen oder allfällige abweichende Ansichten der Gemeinden. Der Bundesrat wird voraussichtlich nach den Sommerferien die Übergangsregelungen in einer Verordnung festlegen.