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Für VBS hat Asylunterkunft Bettwil «keine Priorität» mehrBettwil - Der Bund hat seine Pläne für die umstrittene Asylunterkunft in der Militäranlage in Bettwil AG vorläufig in der Schublade versorgt. Gegen die befristete Unterkunft für bis zu 120 Asylbewerber hatte sich das 560-Seelen-Dorf vehement gewehrt.knob / Quelle: sda / Dienstag, 8. Mai 2012 / 10:58 h
Die Unterkunft habe «im Moment keine Priorität», und es liefen «auch keine Abklärungen» dazu, heisst es in einem Schreiben des Departements für Verteidigung, Bevölkerung und Sport (VBS) an den Gemeinderat von Bettwil. Über das Schreiben informierte der Gemeinderat am Dienstag in einer Medienmitteilung.
Ein Zurückkommen auf die Pläne schliesst das VBS jedoch nicht ganz aus. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und der politischen Widerstände sei nicht sicher, ob das VBS den Auftrag des Bundesrats wie beabsichtigt erfüllen könne, wird aus dem Schreiben weiter zitiert.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so könnte sich das VBS gemäss eigenen Angaben «gezwungen sehen, die Rechtsgrundlagen anzupassen. Dann könnte auch die Anlage in Bettwil für das VBS wieder zum Thema werden.»
Der Bundesrat hatte Anfang März verfügt, dass das VBS Unterkünfte für 4000 Asylsuchende zur Verfügung stellen muss. Er übertrug dem VBS neu die Verantwortung für die bauliche Bereitstellung das Einholen der Bewilligungen.
Die Anlage in Bettwil kann aus rechtlichen Gründen nicht als Asylunterkunft genutzt werden. /
Für den Gemeinderat von Bettwil steht nach dem VBS-Schreiben fest, «dass aufgrund der heutigen Gesetze eine Asylunterkunft in der Militäranlage in Bettwil nicht möglich ist». Eine solche Unterkunft wäre gemäss Gemeinderat rechtlich erst zulässig, wenn der Bund eine Gesetzesänderung vornimmt. Heftigen Widerstand Im November wollte das Bundesamt für Migration (BFM) die Anlage als befristete Unterkunft für 100 bis 140 Asylbewerber nutzen. Später reduzierte der Bund die Zahl der Plätze auf 80 bis 100. Die Pläne lösten in der Gemeinde massiven und gehässigen Protest aus. Im Januar kam der Rechtsdienst der Aargauer Regierung zum Schluss, dass der Bund die etwas ausserhalb der Gemeinde gelegene Anlage aus rechtlichen Gründen nicht als Asylunterkunft nutzen kann. Es fehlten die gesetzlichen Voraussetzungen, um die für eine zivile Umnutzung notwendige Bewilligung erteilen zu können. Der Bund prüfte danach, ob in der Militäranlage eine Unterkunft für 20 bis 40 Asylbewerber eingerichtet werden soll.
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