Bis zuletzt war zwischen der Rechtskommission des Ständerats und der Immunitätskommission umstritten, ob Christoph Blocher im Fall Hildebrand auch für Handlungen durch die parlamentarische Immunität geschützt war, die er nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember vorgenommen hatte.
Auf der einen Seite hatte sich die Nationalratskommission dafür ausgesprochen, dass Blocher für Handlungen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der umstrittenen Transaktionen des Ehepaars Hildebrand stehen, durch die parlamentarische Immunität geschützt sein soll. Denn der SVP-Nationalrat habe als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde über die Nationalbank gehandelt.
Rechtskommission setzt sich durch
Für die Rechtskommission des Ständerats bestand zwischen den Handlungen Blochers und seinem Mandat als Nationalrat kein unmittelbarer Zusammenhang. Die Kommission trat deshalb gar nicht erst auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft ein.
An diesem Entscheid hielt die Rechtskommission nun auch nach der zweiten Beratung am Montag fest, wie Kommissionspräsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) vor den Medien sagte. Aufgrund der Bestimmungen des Parlamentsgesetzes setzt sich die Rechtskommission mit dem zweiten Nichteintretensentscheid durch.
Für die Handlungen vor der Vereidigung waren sich die beiden Parlamentskommissionen von Beginn weg einig, dass Christoph Blocher nicht von der Immunität geschützt war, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht vereidigt und deshalb noch nicht Nationalrat war.
Justiz darf alle Vorwürfe untersuchen
Nach dem zweiten Entscheid der Rechtskommission kann die Justiz nun sämtliche von der Zürcher Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe untersuchen.
Christoph Blocher wird es nicht gerne hören: Immunität aufgehoben, Strafverfahren. /


Es geht dabei einerseits um ein Treffen zwischen Christoph Blocher, einem Informatiker der Bank Sarasin sowie dem Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei.
Anlässlich dieses Treffens in Herrliberg ZH soll der alt Bundesrat Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
Der zweite Vorwurf der Zürcher Staatsanwaltschaft bezieht sich auf ein Treffen vom 27. Dezember. An dem Tag soll Blocher versucht haben, Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen der Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten.
Blocher prüft Gang vor Bundesgericht
Für Blocher ist der Entscheid der ständerätlichen Rechtskommission kein Grund, aufzugeben. Er prüft den Gang vor Bundesgericht, wie er vor den Medien in Bern sagte.
«Ein Parlamentarier, der so behandelt wird wie ich, muss sich wehren können», sagte Blocher. Gleichzeitig räumte er seinem Vorhaben geringe Chancen ein: «Das Bundesgericht wird sowieso Hemmungen haben, dem Parlament hineinzureden.» Zurzeit prüften Experten in seinem Auftrag, ob sich der Gang vor Bundesgericht lohnen würde.

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