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GPK rügt den Bundesrat wegen HildebrandBern - In der Affäre Hildebrand haben Bundesrat und die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey ihre Kompetenzen überschritten. Zu diesem Schluss kommen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK). Die Regierung beruft sich auf die politische Dimension des Streits.bg / Quelle: sda / Montag, 18. März 2013 / 12:22 h
Aus Sicht der Aufsichtskommissionen beider Räte hätte nicht der Bundesrat, sondern der Bankrat, das Aufsichtsorgan über die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Vorwürfe gegen den ehemaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand überprüfen sollen. Dies halten die GPK in einem am Montag veröffentlichten Bericht fest. Teile davon waren durch Indiskretionen schon Ende letzter Woche publik geworden.
Als Calmy-Rey am 5. Dezember 2011 von SVP-Nationalrat Christoph Blocher über Devisentransaktionen der Familie Hildebrand informiert worden war, liess sie den Verdacht auf Insiderhandel selbst abklären. Unter anderem bestellte sie ein Gutachten bei der Spitze der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Mit diesem Vorgehen hätten Calmy-Rey und die ebenfalls involvierten Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Simonetta Sommaruga das Legalitätsprinzip verletzt, halten die GPK fest. Dieses ist Grundlage des Rechtsstaates und besagt, dass jegliches staatliche Handeln auf einer gesetzlichen Grundlage basieren muss.
Die GPK wirft dem Bundesrat vor, die Kompetenzaufteilung zwischen der Regierung und dem Bankrat während der Affäre nie vertieft abgeklärt zu haben. Ausserdem habe Calmy-Rey das Gespräch mit dem Bankratspräsidenten zu spät gesucht; dieser sei durch den Beschuldigten Hildebrand informiert worden.
Der Bundesrat hat die Kompetenzen aus Sicht der GPK überschritten. /
Der Gesamtbundesrat billigte später das Handeln der einzelnen Bundesrätinnen. Bundesrat verteidigt sein Vorgehen Die für den Bericht befragten Bundesräte und Ex-Regierungsmitglieder - auch Calmy-Rey - verteidigten ihr Handeln. Calmy-Rey gab unter anderem an, sie habe zunächst die Stichhaltigkeit der Vorwürfe an Hildebrands Adresse prüfen wollen. Zuständig fühlte sich die Regierung unter anderem deswegen, weil sie die Angelegenheit als politisch angesehen hatte, da sie beträchtlichen Schaden für die SNB und das Land hätte verursachen können. Aus diesem Grund hatte sich auch Blocher an die damalige Bundespräsidentin gewandt. Ausserdem verwies der Bundesrat auf eine indirekte Zuständigkeit, weil er den SNB-Präsidenten wählt. Die GPK kritisiert im 90-seitigen Bericht (inklusive Anhänge) das Vorgehen des Bundesrates auch in weiteren Punkten, ohne jedoch inhaltlich zur Affäre Stellung zu nehmen: Der Gesamtbundesrat sei durch Calmy-Rey, Widmer-Schlumpf und Sommaruga zu spät informiert worden, heisst es etwa. Zudem sei es falsch gewesen, den Verdacht durch den EFK-Direktor und dessen Stellvertreter abklären zu lassen. Dafür habe es ebenfalls keine Rechtsgrundlage gegeben. Auch den Einbezug des Direktors des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) hält die Kommission für unnötig und falsch.
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