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Gericht weist Armstrongs Klage ab

Lance Armstrong ist mit dem vermutlich letzten Versuch gescheitert, eine öffentliche Doping-Verhandlung abzuwenden. Ein Richter in Texas erklärte Ermittlungen der US-Dopingjäger gegen den ehemaligen Radprofi für rechtens. Nun läuft Armstrong die Zeit davon.

bg / Quelle: Si / Dienstag, 21. August 2012 / 10:34 h

Nach einer weiteren juristischen Schlappe kommt Armstrong um ein öffentliches Dopingverfahren wohl kaum noch herum. Ein Richter in Armstrongs Heimatstadt Austin wies die Klage am Montag ab, der die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) bei ihren Ermittlungen gegen sich blockieren wollte. Die Doping-Jäger werfen ihm jahrelanges Doping und Handel mit illegalen Substanzen vor. Der siebenmalige Gewinner der Tour de France soll Teil einer regelrechten «Doping-Verschwörung» gewesen sein. Armstrong, der Doping stets bestritten und seine Gegner harsch angegriffen hat, ist zu einem Entscheid gezwungen: Entweder er geht gegen die Vorwürfe vor und bringt damit eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht auf den Weg. Oder er akzeptiert eine lebenslange Sperre und möglicherweise die Aberkennung vieler seiner Siege.



Lance Armstrong läuft die Zeit davon. /

Vor diesem Entscheid hatte sich Armstrong mit seiner Klage zu drücken versucht.

Weiterer Imageverlust

Nun droht ihm in jedem Fall ein weiterer Imageverlust und die endgültige Brandmarkung als Doper. Vor allem sollten erstmals Zeugen auftreten und Beweise präsentiert werden. Der Sportler - der zuletzt als Triathlet auftrat, wegen der Ermittlungen aber vorläufig gesperrt wurde - hat nur noch bis Donnerstag Zeit für seine Entscheid. «Sollte sich Herr Armstrong dafür entscheiden, freuen wir uns auf eine zeitnahe, öffentliche Anhörung», sagte USADA-Chef Travis Tygart in einer ersten Reaktion. Die Agentur hatte Armstrong, dessen langjährigen Intimus und jetzigen RadioShack-Teamchef Johan Bruyneel sowie vier Betreuer und Ärzte im Juni wegen Dopings angeklagt. Im ehemaligen Rennstall US Postal sollen die Beschuldigten unter anderem EPO-, Testosteron-, Kortison- und Blutdoping betrieben haben. Armstrong argumentierte vor Amtsrichter Sam Sparks, die USADA habe keine Kompetenz ihn zu sanktionieren. Ausserdem sei das Vorgehen der USADA verfassungswidrig. Beidem widersprach der Richter, der zudem die Kommentare vonseiten des Weltverbandes UCI und von USA Cycling pro Armstrong sowie der USADA contra Armstrong kritisierte.

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