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Ständerat stärkt die HausarztmedizinBern - Der Ständerat ist dagegen, den Vertragszwang zwischen Spezialärzten und Krankenkassen im ambulanten Bereich aufzuheben. Im Sinne der Bundesrats hat er am Mittwoch eine Motion von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) mit 26 zu 6 Stimmen abgelehnt. Einstimmig angenommen hat er hingegen eine Motion zur Stärkung der Hausärzte.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 26. September 2012 / 14:27 h
Darin legt die kleine Kammer die Eckwerte für den Masterplan zur Hausarztmedizin fest, der die Initianten der Hausärzte-Initiative zum Rückzug ihres Begehrens bewegen soll.
In sieben Punkte zählt die Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission auf, welche Massnahmen der Bundesrat zugunsten der Hausarztmedizin ergreifen soll. Dazu gehören etwa die Aus- und Weiterbildung, Lehre und Forschung an den Universitäten, Unterstützung für neue Modelle des Notfalldienstes und vor allem die Abgeltung der Leistungen von Hausärzten.
Der Ständerat wolle mit der Motion seine Unterstützung für den Masterplan ausdrücken, den der Bundesrat ausarbeiten wolle, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG) als Kommissionssprecherin. Gesundheitsminister Alain Berset hatte das Paket mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen Mitte Juni nach der Abstimmung über Managed Care angekündigt.
Der Ständerat unterstützt den Masterplan zur Hausarztmedizin. /
Berset begrüsste denn auch die Motion. Hoffen auf Rückzug Die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» fordert, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte sorgen. Diese sollen auch als erste Anlaufstelle gefördert werden. Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ab und empfehlen einen direkten Gegenvorschlag. Vor allem der Ständerat würde es aber vorziehen, wenn die Initianten das Begehren schon aufgrund des Masterplans zurückziehen würden. Nein sagte der Ständerat hingegen zu der von Gutzwiller angeregten Änderung des KVG: Die im ambulanten Bereich tätigen Spezialärzte sollen weiterhin dem Vertragszwang unterstehen.
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