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Nidwaldner Landrat lässt umstrittenen Gegenvorschlag zuStans - Der Nidwaldner Landrat lässt das Volk über einen Gegenvorschlag abstimmen, obwohl erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmässigkeit bestehen. Die umstrittene Vorlage schlägt vor, dass das Parlament in einem relativen Mehrheitssystem gewählt wird.laz / Quelle: sda / Mittwoch, 24. Oktober 2012 / 14:04 h
Nidwalden muss auf Geheiss des Bundesgerichtes sein Wahlrecht ändern. Grund ist, dass die Wahlhürde in kleinen Gemeinden (Wahlkreisen) viel höher ist als in grossen, was vor allem kleinere Parteien benachteiligt.
Der Landrat entschied, den heutigen Wahlproporz durch das Proporzmodell Doppelter Pukelsheim zu ersetzen. Bei diesem Modell werden die Parteistärken im Parlament genau abgebildet.
Der Doppelte Pukelsheim stiess aber nicht nur auf Gegenliebe. Die SVP und ein CVP-nahes Komitee bekämpfen die Vorlage mit dem konstruktiven Referendum.
Die SVP schlägt vor, die heutigen Wahlkreise in Wahlkreisverbänden zu gruppieren. Dieser Gegenvorschlag sei zulässig, entschied der Landrat am Mittwoch vorbehaltlos.
Problematisches relatives Mehr Das CVP-nahe Komitee will den Proporz durch den Majorz ersetzen. Es soll das relative Mehr gelten.Das Parlament soll in einem relativen Mehrheitssystem gewählt werden. /
Gewählt wird somit, wer im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erzielt. Darin liegt gemäss eines Gutachtens der Universität Zürich das Problem. Mit dem vorgeschlagenen relativen Mehr könne eine Partei mit einer Minderheit der Stimmen die Mehrheit der Sitze im Parlament erringen. Damit werde das Mehrheitsprinzip, das dem Majorz zugrunde liege, ausgehebelt. Die Regierung beantragte deshalb, den Gegenvorschlag «Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen» für unzulässig zu erklären und das Volk somit nicht darüber abstimmen zu lassen. Regierungsrat Alois Bissig sagte, es wäre falsch, dem Volk eine Vorlage vorzulegen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sei. Der Landrat erklärte aber mit 30 zu 25 Stimmen den Gegenvorschlag für zulässig. Joseph Niederberger (CVP) sagte namens der Mehrheit, nur wegen eines Rechtsgutachten dürfe der Landrat die Volksrechte nicht beschneiden. Das Parlament sei schliesslich keine gerichtliche Instanz. Damit müssen die Stimmberechtigten am 3. März 2013 über den vom Parlament beschlossenen Doppelten Pukelsheim sowie über zwei Gegenvorschläge dazu befinden.
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