Die erste Volksinitiative will die Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau in der Bundesverfassung verankern. Verheiratete Paare sollen gegenüber unverheirateten nicht steuerlich oder bei den Sozialversicherungen benachteiligt werden. Für diese Forderung kamen laut CVP 121'460 Unterschriften zusammen.
Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe befürwortet auch der Bundesrat. Er hat deshalb im August eine Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dieser Gesetzesänderung würde der Steuerbetrag eines Paares mit dem Betrag verglichen, den beide Ehepartner nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Bezahlen müsste das Paar den niedrigeren Betrag. Die Steuerausfälle sollen nach dem Vorschlag der Regierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kompensiert werden.
Verheiratete Paare sollen gegenüber unverheirateten nicht steuerlich benachteiligt werden. (Symbolbild) /

Steuerbefreite Zulagen
Die zweite Initiative, welche die CVP einreichte, will Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien. Im Parlament waren die Christlichdemokraten mit dieser Forderung gescheitert. Für die Initiative sammelte die CVP 119'681 Unterschriften. Die Bundeskanzlei prüft nun die Gültigkeit der Unterschriften für die beiden Initiativen.
Neben den beiden CVP-Initiativen steht auch eine Familieninitiative der SVP im Raum, die vergangenes Jahr eingereicht worden war. Sie will die Eigenbetreuung von Kindern steuerlich fördern. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen einen mindestens gleich hohen Steuerabzug bekommen wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Der Bundesrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen. Nach seiner Ansicht soll sich das Steuerrecht gegenüber verschiedenen Familienmodellen neutral verhalten und nicht einzelne Formen bevorzugen.