Die Länderkammer versagte dem Abkommen, mit dem der Steuerstreit zwischen beiden Ländern beigelegt werden soll, mit den Stimmen der von SPD und Grünen regierten Länder die Zustimmung.
Der deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Umsetzung des Vertrags in deutsches Recht im Oktober gebilligt. Aber im Bundesrat hat die schwarz-gelbe Koalition keine Mehrheit. SPD und Grüne lehnen den Vertrag ab, weil er nach ihrer Ansicht Steuerhinterzieher weiter schützt.
Das Abkommen sieht vor, deutsches Schwarzgeld in der Schweiz rückwirkend pauschal mit 21 bis 41 Prozent zu besteuern. Die Steuerhinterzieher bleiben gegenüber den Behörden anonym. Auf künftige Kapitalerträge sollen wie in Deutschland gut 26 Prozent fällig werden.
Die deutsche Bundesregierung rechnet mit 10 Milliarden Euro Einnahmen aus der Nachzahlung und mit künftig 700 Millionen pro Jahr an Kapitalertragssteuern. Die Opposition hält diese Zahlen für völlig überzogen.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat in der Länderkammer keine Mehrheit. (Symbolbild) /

Vermittler tagen am 12. Dezember
Der Vermittlungsausschuss wird angerufen, wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht einig sind. Es setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen. Er soll einen für beide Kammern tragfähigen Kompromiss finden, über den dann der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat erneut abstimmen müssen.
Das Steuerabkommen soll bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss tagt am 12. Dezember. Er soll dabei über eine ganze Liste von Gesetzen entscheiden, die ihm seit Monaten vorliegen. Vielleicht wird darunter auch das Steuerabkommen mit der Schweiz sein.