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Vorerst keine Einsicht in Mubarak-AktenBellinzona - Die ägyptischen Behörden erhalten vorerst keine Einsicht in die Akten zum Schweizer Strafverfahren gegen Angehörige des Mubarak-Clans. Das Bundesstrafgericht hat einen Entscheid der Bundesanwaltschaft wegen der instabilen Lage in Ägypten aufgehoben.alb / Quelle: sda / Dienstag, 18. Dezember 2012 / 13:06 h
Mit ihrem Urteil haben die Richter in Bellinzona die Beschwerden von Angehörigen und Nahestehenden des Clans von Ex-Präsident Husni Mubarak gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt gegen sie seit Juni 2011 ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Ausgang der Rechtshilfe abwarten Die Arabische Republik Ägypten wurde in diesem Strafverfahren als Privatstrafklägerin zugelassen. Die BA entschied im vergangenen Mai, dem Vertreter der Arabischen Republik Ägypten vollständige Einsicht in die Verfahrensakten zu gewähren. Zu Unrecht, wie nun das Bundesstrafgericht entschieden hat.Keine Einsicht in Mubarak-Akten für ägyptische Behörden /
Laut Gericht ist es aufgrund der aktuellen institutionellen Lage in Ägypten notwendig, den Ausgang der hängigen Rechtshilfeverfahren abzuwarten, damit die Einhaltung der Normen und Prinzipien der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gewährleistet ist. Konflikt der Staatsgewalten Laut Bundesstrafgericht sind die von Ägypten geleisteten Zusagen nicht ausreichend, um eine rechtskonforme Verwendung der Informationen zu gewährleisten. Seinen Entscheid begründet das Gericht unter anderem mit «den von Präsident Mohammed Mursi Ende November unvermittelt ergriffenen Massnahmen». Zudem scheine der Konflikt zwischen Exekutive und Judikative die Unabhängigkeit und den Respekt zwischen den beiden Staatsgewalten zu beeinträchtigen. Die Summe der in der Schweiz eingefrorenen Gelder des Mubarak-Clans beläuft sich auf 700 Millionen Dollar.
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