Die UBS habe die Zahlung einer entsprechenden Geldbusse und Gewinnherausgabe akzeptiert, womit alle Libor-bezogenen Untersuchungen gegen die Bank eingestellt würden, teilte die Bank mit. Die Strafzahlung führt dazu, dass die UBS im vierten Quartal einen Reinverlust von 2,0 bis 2,5 Mrd. Fr. schreiben wird.
Gewinne eingezogen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat schwere Verstösse der UBS in Zusammenhang mit der unrechtmässigen Libor verwickelt festgestellt. Sie zieht daher bei der UBS unrechtmässige Gewinne von 59 Mio. Fr. ein.
Die Strafzahlung führt dazu, dass die UBS im vierten Quartal einen Reinverlust von 2,0 bis 2,5 Mrd. Fr. schreiben wird. (Symbolbild) /


Die für die konsolidierte Aufsicht über die UBS-Gruppe zuständige Finma stellte in ihrem Verfahren laut Mitteilung vom Mittwoch fest, dass die UBS «in schwerer Weise gegen schweizerische Finanzmarktgesetze verstossen hat».
In den Jahren 2006 bis 2010 hätten UBS-Händler die Mitarbeitenden der Bank, die für die Eingabe der Zinssätze verantwortlich waren, in zahlreichen Fällen um die Eingabe höherer oder tieferer Werte ersucht.
Eigeninteressen verfolgt
Dabei hätten die Händler nicht nur die UBS-Eigenhandelspositionen begünstigen wollen, sondern sie hätten auch beträchtliche Eigeninteressen verfolgt, schreibt die Finma.
Ein Grossteil dieser Anfragen gehe auf einen einzelnen Händler zurück, der von 2006 bis 2009 in Tokio tätig war. Derselbe Händler fragte laut Finma auch Mitarbeitende von Drittbanken und unabhängige Makler an, um damit die Libor-Eingaben von Drittbanken zu beeinflussen.
In den Jahren 2007 und 2008 hätten Kadermitarbeitende der UBS bankintern den für die Eingabe von Zinssätzen verantwortlichen Mitarbeitenden unangemessene Richtungsvorgaben gemacht. «Damit wurde bezweckt, die Wahrnehmung der Kreditwürdigkeit der UBS positiv zu beeinflussen», heisst es.
Zahlreiche Mitarbeitende und eine begrenzte Anzahl von Führungskräften seien involviert gewesen. Die Finma fand aber «keine Hinweise, dass das damalige Topmanagement der UBS vom Fehlverhalten bei Händleranfragen oder von der Einflussnahme aus Reputationsgründen Kenntnis hatte».