|
||||||
|
||||||
|
|
Kurdische Muttersprache vor Gericht erlaubtAnkara - Das türkische Parlament hat ein Gesetz zur Zulassung der kurdischen Sprache vor Gericht verabschiedet. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu meldet, ist durch das Gesetz künftig auch der Besuch von Ehepartnern bei kurdischen Gefangenen gestattet.bg / Quelle: sda / Freitag, 25. Januar 2013 / 08:41 h
Die Verwendung ihrer Muttersprache vor Gericht war eine der Hauptforderungen hunderter kurdischer Gefangener in der Türkei, die ihren Hungerstreik nach 68 Tagen im vergangenen November beendet hatten. Einige kurdische Parlamentsabgeordnete hatten sich der Aktion angeschlossen.
Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan war den kurdischen Hungerstreikenden in dieser Frage entgegen gekommen.
Künftig auch der Besuch von Ehepartnern bei kurdischen Gefangenen gestattet. /
Im Streit um die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, dem Gründer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), zeichnet sich jedoch keine Einigung ab. Öcalan sitzt eine lebenslange Haftstrafe wegen «Hochverrats» ab. Die kurdischen Häftlinge und die legale Kurdenpartei BDP fordern ein Ende der «Isolationshaft» Öcalans, der seit Monaten keinen Besuch von seinen Anwälten mehr erhielt.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|