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Gegenwind für Pädophilen-InitiativeBern - Die Rechtskommission des Nationalrates möchte dem Volk einen direkten Gegenvorschlag zur «Pädophilen-Initiative» vorlegen, der weniger weit geht als die Initiative. Der Bundesrat hatte Gesetzesänderungen ans Parlament geleitet, die als indirekter Gegenvorschlag dienen sollen.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 14. Februar 2013 / 19:31 h
Die Nationalratskommission teilte bereits im Januar mit, sie bevorzuge einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene. Sie beauftragte die Verwaltung, Varianten auszuarbeiten. Am Donnerstag hat sie sich nun mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Variante ausgesprochen. Die Initiative lehnt die Kommission ab.
Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» der Vereinigung Marche blanche verlangt, dass verurteilte Pädosexuelle nie wieder mit Minderjährigen oder Abhängigen arbeiten dürfen. Gerichte müssten bei jeder Verurteilung - unabhängig vom Strafmass - zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anordnen.
Verbot für bestimmte Dauer Die Mehrheit der Kommission plädiert für eine Version ohne lebenslanges Verbot. Sie möchte in der Verfassung verankern, dass volljährigen Personen, die verurteilt werden, weil sie eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer minderjährigen oder einer besonders schutzbedürftigen Person begangen haben, für eine bestimmte Dauer verboten werden kann, eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu solchen Personen auszuüben. Verschiedene Kommissionsminderheiten werden dem Nationalrat Formulierungen beantragen, die dem Anliegen der Volksinitiative weiter entgegenkommen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.Die Mehrheit der Kommission will kein lebenslanges Verbot. /
Auch bei Gewaltdelikten Auch der Bundesrat möchte die heutigen Regeln verschärfen, allerdings auf Gesetzesebene. Die Vorschläge des Bundesrates gingen in verschiedener Hinsicht weiter als die Initiative, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga bei deren Präsentation. Zum einen seien Tätigkeitsverbote nicht nur bei Sexualstraftaten, sondern auch bei Gewaltdelikten möglich. Zum anderen seien auch Kontakt- und Rayonverbote vorgesehen. In einem Punkt möchte der Bundesrat aber weniger weit gehen als die Initianten: Die Gerichte sollen einen gewissen Ermessensspielraum haben. Der von der Initiative vorgesehene Automatismus eines zwingenden, lebenslänglichen Tätigkeitsverbots steht aus Sicht des Bundesrates im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Gemäss der Bundesratsversion sollen Gerichte ein Tätigkeitsverbot für bis zu zehn Jahre erlassen können. Ist zu erwarten, dass dies nicht ausreicht, könnten sie ein lebenslängliches Verbot verhängen. Zeitlich befristete Verbote könnten zudem verlängert werden.
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