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Nationalrat steht zur Pädophilen-InitiativeBern - Der Nationalrat hat sich in der Frühjahressession überraschend für die Pädophilen-Initiative ausgesprochen. Die unbestrittenen Teile des indirekten Gegenvorschlags sollen aber ebenfalls umgesetzt werden. Dies hat die Rechtskommission des Nationalrats am Freitag entschieden.bert / Quelle: sda / Freitag, 24. Mai 2013 / 23:29 h
Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen» sieht für verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter ein automatisches lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen vor. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Als Gegenvorschlag schlägt er ein entschärftes 10-jähriges Tätigkeitsverbot vor, das aus seiner Sicht rechtsstaatlich weniger problematisch ist. In anderen Bereichen will er dafür weiter gehen als die Initiative, um Kinder vor Wiederholungstätern zu schützen.
Einige Änderungen diskutiert der Nationalrat in der Sommersession erneut. (Archivbild) /
Beispielsweise soll ein Kontakt- und Rayonverbot geschaffen werden. Diese unbestrittenen Teile sollen nun weiterverfolgt werden, während die direkt mit der Initiative zusammenhängenden Bestimmungen zum Tätigkeitsverbot vorerst auf Eis gelegt werden. Zunächst wird der Ständerat zu entscheiden haben, ob er der Volksinitiative auch zustimmen will. In der Sommersession im Nationalrat Das zweiteilige Vorgehen beschloss die Kommission mit 20 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Änderungen hiess die Kommission ausserdem einstimmig gut. In der Sommersession diskutiert der Nationalrat diese Teile erneut. Die Änderungen sehen unter anderem ein neues Kontakt- und Rayonverbot vor. Dieses soll gegenüber Verurteilten ausgesprochen werden können, die bei Kontakt mit bestimmten Personen rückfällig werden könnten. Zudem sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Arbeitgeber und Vereinsverantwortliche bei der Einstellung von Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, einen speziellen Strafregisterauszug über solche Kontakt-, Rayon- oder Tätigkeitsverbote verlangen können.
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