Die neusten Entwicklungen gingen in jene Richtung, welche von der EU-Kommission schon länger angestrebt werde, sagte die Sprecherin von Steuerkommissar Algirdas Semeta am Mittwoch vor den Medien in Brüssel.
Angesprochen auf ein Mandat mit der Schweiz über eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens gab sie sich zuversichtlich, dass ein solches nun von den Mitgliedstaaten bald verabschiedet werden kann. Über den konkreten Inhalt des Mandates müssten diese jedoch entscheiden, sagte die Sprecherin.
Denn damit die EU-Kommission mit der Schweiz und weiteren Drittstaaten Verhandlungen aufnehmen kann, braucht sie ein Mandat der EU-Mitgliedstaaten.
Sonderregelung für Österreich und Luxemburg
Die aktuell geltende EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sieht den automatischen Informationsaustausch über Zinserträge zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten vor.
Die EU sieht das Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz in Griffnähe. /


Österreich und Luxemburg profitieren jedoch von einer Übergangsregelung: Sie erheben eine Quellensteuer von 35 Prozent auf Zinserträge, die zu einem grossen Teil in die Herkunftsländer ausländischer Anleger überwiesen wird, aber ohne den Namen der Kontoinhaber zu nennen.
Die neusten Diskussionen um das Bankgeheimnis ausgelöst hatte ein in der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» publiziertes Interview mit dem luxemburgischen Finanzminister Luc Frieden. Darin sagte dieser, Luxemburg werde nicht mehr strikte den automatischen Informationsaustausch ablehnen. Grund für den Sinneswandel seien die internationalen Entwicklungen wie etwa das FATCA-Abkommen mit den USA.
Nach der Ankündigung Friedens signalisierte auch der Österreichische Kanzler Werner Faymann Gesprächsbereitschaft.