Mit der Beschränkung des sogenannten Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken will der Bundesrat zusätzliches Geld in die Finanzierung der Bahn stecken. Die Begrenzung soll aber auch einen Anreiz dafür schaffen, auf das Pendeln mit dem Auto zu verzichten.
Nach Angaben von Verkehrsministerin Doris Leuthard können durch die Begrenzung rund 20 Prozent der Steuerpflichtigen nicht mehr die gleich hohen Abzüge bei der Direkten Bundessteuer geltend machen wie heute. Betroffen wären Langstreckenpendler, die mit dem Auto reisen, und nur Besserverdiener mit einem Einkommen von über 120'000 Franken. «Das ist zumutbar», sagte sie.
Diskriminierung kritisiert
Die Gegner der Beschränkung auf der Ratsrechten wiesen darauf hin, dass Menschen in abgelegenen Orten oft auf ein Auto angewiesen seien, um zur Arbeit zu gelangen. Es gebe in solchen Orten nicht genügend Jobs, und der öffentliche Verkehr sei auch nicht umfassend ausgebaut.
Die Pendelkosten dürfen künftig nicht mehr unbegrenzt von den Steuern abgezogen werden. (Symbolbild) /


«Für die Landregionen wäre die Beschränkung des Pendlerabzugs eine Diskriminierung», sagte Walter Wobmann (SVP/SO).
Für die Bundesratsvariante sprach sich der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit gegenüber mehrere Alternativkonzepte aus. Für das Langstreckenpendeln gebe damit keinen Fehlanreiz mehr, für das Kurzstreckenpendeln bleibe aber der Abzug bestehen, sagte Edith Graf-Litscher (SP/Grüne). Die Kantone können eine eigene Obergrenze für den Pendlerabzug festlegen, müssen aber nicht.
Chancenlos waren ein Antrag der SVP, die den unbeschränkten Abzug beibehalten wollte, sowie ein alternatives Konzept der GLP. Die Grünliberalen wollten den Fahrkostenabzug ganz abschaffen, um mehr Kostenwahrheit zu schaffen. Damit dies staatsquotenneutral geschieht, sollten stattdessen andere Einnahmen beschnitten werden.
Nichts wissen wollte der Nationalrat auch von einem Vorschlag, die Begrenzung nicht pauschal bei 3000 Franken, sondern bei den Kosten für ein Generalabonnement der 2. Klasse festzusetzen. Und gescheitert ist auch ein Vorschlag aus den Reihen der CVP, die Begrenzung auf 10'000 Franken anzusetzen; Kosten unter 2000 Franken sollten dafür nicht abzugsfähig sein.