Die Schweizer wollen das Urteil hingegen in dieser «ungerechtfertigten Höhe» nicht annehmen und ziehen eine Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht in Frankreich in Betracht.
Geldwäsche, Steuerbetrug, Manipulation
Seit April dieses Jahres laufen vonseiten der ACP Ermittlungen gegen die UBS. Spätestens seit Herbst 2007 habe das Management von «schwerwiegenden Risiken» betreffend juristischer oder disziplinarrechtlicher Verfahren wegen möglicher Beihilfe zum Steuerbetrug wissen müssen, lautet der Vorwurf der Aufsichtsbehörde. So habe es «schwerwiegende Verdachtsmomente» zur Beteiligung von UBS-Filialen bei der Unterstützung von Transaktionen gegeben, die als «Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerbetrug» angesehen werden könnten.
Bank will «ungerechtfertigte Höhe» nicht hinnehmen - Beschwerde geplant. (Archivbild) /


Trotzdem habe die UBS 18 Monate lang untätig Zeit verstreichen lassen, so die ACP.
Bereits Anfang Juni 2013 wurde gegen die UBS in Frankreich ein formelles Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Kunden sollen ab dem Jahr 2000 zur Eröffnung von Konten in der Schweiz gedrängt worden sein, um Steuern gegenüber dem französischen Fiskus zu hinterziehen. Gegen die betreffende Filiale wurde bereits einige Tage zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen Komplizenschaft bei der «illegalen Kundenwerbung» eröffnet worden. Weitere Vorwürfe gegen die UBS sind Verwicklungen rund um die Manipulation der Leitzinssätze wie Libor.