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Aktuelle Regeln für Tankstellenshops sind «bizarr»

Bern - Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hat am Donnerstag in Bern für ein Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes in der Abstimmung vom 22. September geworben. Die bestehende Regelung für Tankstellenshops ist aus seiner Sicht unbefriedigend.

bert / Quelle: sda / Donnerstag, 15. August 2013 / 11:30 h

Zur Debatte stehe weder eine generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten noch die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages, sagte Schneider-Ammann. Es gehe lediglich darum, eine «bizarre Situation» zu korrigieren.

Heute dürfen Tankstellen nur für den Verkauf von Benzin und den Betrieb von Bistros rund um die Uhr Personal beschäftigen. Im Shop darf zwischen 1 Uhr und 5 Uhr niemand arbeiten. Das Sortiment muss nachts somit abgesperrt oder abgedeckt werden.

Stimmt das Volk der Änderung des Arbeitsgesetzes zu, dürfen Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr künftig rund um die Uhr sämtliche Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen.

Marginale Zunahme der Nachtarbeit

Dagegen haben Gewerkschaften und kirchliche Kreise das Referendum ergriffen. Sie befürchten, dass die Nachtarbeit zunehmen würde - und dass die Änderung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenshops zu weiteren Liberalisierungen führt.

Schneider-Ammann lässt diese Argumente nicht gelten. Er rechnet - wenn überhaupt - nur mit einer marginalen Zunahme der Nachtarbeit. Es müsste kaum zusätzliches Personal eingesetzt werden. Und von einem Dammbruch könne keine Rede sein, sagte der Volkswirtschaftsminister. Mit anderen Vorhaben für Änderungen im Detailhandel habe die Tankstellenhop-Vorlage nichts zu tun.

Arbeiten für weitere Schritte in Gang

Das Parlament hatte in der Sommersession Vorstössen für weitergehende Liberalisierungen zugestimmt.



Bundesrat Schneider-Ammann rechnet nur mit einer marginalen Zunahme der Nachtarbeit. /

So verlangt es, dass Detailhändler künftig in der ganzen Schweiz ihre Produkte werktags bis 20 Uhr und samstags bis 19 Uhr verkaufen dürfen.

Die Arbeiten zur Umsetzung seien in Gang, sagte Schneider-Ammann. Eine generelle Liberalisierung der Öffnungszeiten im Detailhandel lehne der Bundesrat dagegen ab. Ein Vorstoss dazu ist im Parlament noch hängig. Begründet wird er mit der geplanten Lockerung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenshops: Damit andere Detailhändler nicht diskriminiert werden, sollen auch sie nachts Personal beschäftigen dürfen.

Bedürfnis der Kunden

Schneider-Ammann betonte am Donnerstag, dass es in der anstehenden Abstimmung nicht um diese Diskussion, sondern ausschliesslich um bestimmte Tankstellenshops gehe. Von der Änderung wären 20 bis 30 Betriebe betroffen, gab er zu bedenken. Und es handle sich um eine Änderung im Sinne der Kundschaft.

Gerade bei Personen, die weit in die Nacht hinein oder sehr früh am Morgen arbeiteten, bestehe ein Bedürfnis, zwischen 1 Uhr und 5 Uhr in Tankstellenshops einzukaufen. Die geringfügige Ausweitung der Nachtarbeit sei im Interesse der Kundschaft «zumutbar». Der Käufer-Markt habe sich modernisiert.

Weiterhin Lohnzuschlag

Der Volkswirtschaftsminister erwähnte ferner, dass für die Öffnungszeiten weiterhin die Kantone zuständig wären. Die durchgehende Nachtöffnung sei nur dort möglich, wo dies die kantonale Gesetzgebung zulasse. Ausserdem ändere sich nichts an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die einen Lohn- und Zeitzuschlag für Nacht- und Sonntagsarbeit vorsähen.

Die geplante Anpassung des Arbeitsgesetzes sei «vernünftig und zeitgemäss», sagte Schneider-Ammann. Er empfehle im Namen des Bundesrates ein Ja - und setze sich auch aus eigener Überzeugung dafür ein.

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