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Parlament regelt Meldepflicht für Sicherheitsdienste im Ausland

Bern - Das Parlament verbietet Söldnerfirmen, und von der Schweiz aus operierende private Sicherheitsfirmen dürfen sich nicht unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland beteiligen. Heikle Dienstleistungen müssen sie neu vorgängig melden.

fest / Quelle: sda / Montag, 23. September 2013 / 18:49 h

Eigentliche Söldnerfirmen sind in der Schweiz künftig verboten. Der Ständerat hat am Montag die letzte Differenz im Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen bereinigt und die Vorlage für die Schlussabstimmungen bereitgemacht. Heikle Aufträge im Ausland müssen Sicherheitsfirmen künftig einer Behörde im Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) melden. Diese entscheidet, ob sie prüfen will, ob der geplante Einsatz gesetzeswidrig sein könnte und verboten werden müsste.

Verboten ist es von der Schweiz aus operierenden Firmen, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland teilzunehmen. Auch dürfen sie kein Personal für derartige Einsätze rekrutieren, ausbilden und vermitteln. Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen, sind ebenfalls verboten.

Diskussionen über Meldepflicht

Vor allem die Frage, welche Leistungen unter die Meldepflicht fallen, gab im Parlament zu diskutieren. Kritisiert wurde namentlich, dass traditionelle Sicherheitsunternehmen selbst unproblematische Leistungen melden müssten.

Gemeldet werden müssen nach dem Willen des Parlaments zum Beispiel Einsätze für die Bewachung von Gütern und Liegenschaften sowie Personenschutz «in einem komplexen Umfeld», aber auch Personenkontrollen oder die Bewachung, Betreuung oder der Transport von Häftlingen.

Was mit «komplexem Umfeld» gemeint ist, wird nach Angaben von Justizministerin Simonetta Sommaruga in der Verordnung konkretisiert.



Heikle Aufträge im Ausland müssen Sicherheitsfirmen künftig einer Behörde im EDA melden. /

Zugleich könne mit dem Ausdruck dem Internationalen Verhaltenskodex für Sicherheitsfirmen Rechnung getragen werden.

Zu reden gab der Fall des im Kanton Schaffhausen ansässigen Konzerns Tyco, der in mehreren Ländern Alarmzentralen betreibt. Sommaruga betonte dabei, dass der Betrieb von Alarmzentralen von der Meldepflicht ausgeklammert sei.

Auch Holdings erfasst

Vom Gesetz erfasste Firmen müssen dem internationalen Verhaltenskodex für Sicherheitsfirmen beitreten. 135 Unternehmen, Menschenrechtsorganisationen und fünf Länder, darunter die Schweiz und die USA, gründeten erst am Freitag in Genf eine Vereinigung, mit der die Einhaltung des Kodex kontrolliert werden soll.

Das Gesetz gilt auch für Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland tätigen Unternehmen kontrollieren. Zudem regelt es den Einsatz von Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag von Bundesbehörden im Ausland tätig sind.

Die Bedeutung von Sicherheitsdienstleistungen in Kriegsgebieten nimmt nach Angaben des Bundesrates zu. Das weltweite Marktvolumen der nächsten zehn Jahre wird auf rund 100 Milliarden US-Dollar geschätzt. Von der Regulierung dürften nach Schätzungen der Bundesverwaltung rund 20 Unternehmen betroffen sein.

Die Regulierung ins Rollen gebracht hatte der Umstand, dass die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist.

 


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