Andreas Kyriacou / Quelle: news.ch / Freitag, 27. September 2013 / 10:27 h
65% der Tessinerinnen und Tessiner stimmten der Verfassungsinitiative zu. Auch der Gegenvorschlag des Staatsrates, der das Verhüllungsverbot nur auf Gesetzesstufe festhalten wollte und ein paar Einschränkungen vorsah, war mit einem Ja-Anteil von 60% klar mehrheitsfähig.
Die Urnengänger haben damit zunächst ein Scheinproblem «gelöst»: Burka- und Niqabträgerinnen - das ist die einzige Vermummtengruppe, die man trotz neutraler Formulierung mit dem Gesetz aus dem öffentlichen Raum verbannen will - gibt es im Tessin kaum. Der Vergleich mit der Minarettinitiative drängt sich auf: Auch hier wurde ein Verbot praktisch ohne Betroffene - die Schweiz zählt ganze vier Minarette - und damit ohne direkte Wirkung eingeführt. Die Bewohner des minarettfreien Tessins gehörten 2011 zu den eifrigsten Verbietern religiöser Reviermarkierungen: 68% hatten der Initiative zugestimmt.
Beide Initiativen wurden in erster Linie von rechtspopulistischen Parteien getragen, doch beide Male gab es sehr wohl auch offen oder im Stillen Zustimmung im linken und feministischen Lager, ebenso unter MuslimInnen, die hofften, Vertretern eines radikalen Islam Grenzen setzen zu können. Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen den beiden Vorlagen allerdings: Das Minarettverbot wirkt, auch wenn konkrete Baugesuche zur Lancierung der Initiative beigetragen hatten, höchstens symbolisch - wenn überhaupt. Denn man kann kaum behaupten, dass die Exzentriker des Islamischen Zentralrats in den letzten zwei Jahren ruhiger oder besonnener geworden wären. Beim Burkaverbot hingegen wird argumentiert, dass ein Verbot denjenigen Frauen konkret helfen würde, die von ihren Ehemännern zur Verschleierung gezwungen würden.
Auch wenn dieses Argument auffällig oft von Personen eingebracht wird, die sonst kaum als Frauenrechtler auffallen, soll es nicht kleingeredet werden. Es scheint legitim, im Namen der Toleranz Intoleranz nicht zu tolerieren, wie es Karl Popper 1945 in
«The Open Society and Its Enemies» postuliert hatte.
Burka: Das Verbot im Tessin nur Lösung eines Scheinproblems? /


Entsprechend gab es in Frankreich aus moderaten muslimischen Kreisen beträchtliche Zustimmung zum Verbot, um zu verhindern, dass Extremisten die Deutungshoheit über den Islam in Frankreich erlangen, aber eben auch, um die Frauen zumindest vor dieser Form der Unterdrückung zu schützen.
Doch selbst wenn man nur diese «Schutzmassnahme» als Rechtfertigung des Burkaverbots in Betracht zieht, ist es eine höchst zweischneidige Sache, hauptsächlich, weil es dazu führen dürfte, dass derart unterdrückte Frauen künftig faktisch unter Hausarrest stehen. Und so unbegreiflich es uns scheinen mag: Gerade Konvertitinnen zeigen, dass es sehr wohl Frauen gibt, die den Niqab, der nur die Augenpartie unbedeckt lässt, freiwillig tragen, das Befreiungsargument können wir bei ihnen kaum geltend machen.
Auch wenn es den meisten von uns unwohl ist, einer Person gegenüber zu sein, die ihr Gesicht bis auf einen kleinen Schlitz verbirgt, wäre es vermessen, im öffentlichen Raum einen Rechtsanspruch auf unverhüllte Gesichter zu erheben - die Kleiderpräferenzen uns wildfremder Personen gehen uns nur wenig an.
Heisst das nun, dass eben doch alles toleriert werden muss? Nein! Popper warnte zu Recht, dass uneingeschränkte Toleranz unweigerlich zum Verschwinden der Toleranz führt:
If we extend unlimited tolerance even to those who are intolerant, if we are not prepared to defend a tolerant society against the onslaught of the intolerant, then the tolerant will be destroyed, and tolerance with them.
Die Grenzen werden aber besser anders gezogen: Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass Lehrpersonen, Schalterangestellte und andere Vertreter des Staates religiös neutral auftreten. Selbst wenn jemand in Anspruch nimmt, religiöse Symbole nur für sich selbst zu tragen, es schwingt unweigerlich die missionarische Botschaft mit: «Seht, so überzeugt bin ich von meiner Religion, dass ich das Euch allen mitteilen muss.» Wer davon nicht absehen kann, ist als Vertreter des weltlichen Staates ungeeignet. Und es soll auch privaten Arbeitgebern möglich sein, ihren Mitarbeitern mit Kundenkontakt religiös neutrales Auftreten abzuverlangen. Ebenso wenig sollen Arbeitgeber auch zu übertriebener Rücksichtnahme verpflichtet werden können. Ärztinnen und Pflegerinnen, die sich aus religiösen Gründen weigern, die Unterarme unbedeckt zu lassen und sich damit dem Händewaschen entziehen, oder Biologielehrer, die sich sich dagegen stemmen, Evolutionstheorie zu unterrichten, verdienen keinen arbeitsrechtlichen Schutz. Sie erfüllen schlicht ihren Auftrag nicht. Ebenso wenig sollen Eltern ihren Kindern Bildung verweigern können, indem sie sie von nicht genehmen Schulfächern abmelden.
Das wichtige Recht auf Religionsfreiheit muss versachlicht werden. Es soll nicht dazu missbraucht werden können, elementarere Individualrechte wie das Recht auf Bildung auszuhebeln. Und es soll nicht zur Durchsetzung eigenwilliger Forderungen dienen können, die ohne religiöse Rahmung als das angeschaut würden, was sie sind: unangemessene Spinnereien.
Hier konsequent zu sein, bringt mehr und ist aufrichtiger als ein Vermummungsverbot einzuführen und gleich zu versichern, dass arabische Touristinnen natürlich nicht mit gemeint seien, so als ob diese keine Befreiung verdienten.