Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der fluglärmgeplagten Personen um 5080 zu, was einem Anstieg von 9 Prozent entspricht, wie Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) am Donnerstag bei der Vorstellung des sechsten ZFI-Berichts vor den Medien in Zürich sagte.
Und dies obwohl die Flugbewegungen am Flughafen Zürich um 3,2 Prozent auf 270'000 zurückgegangen sind. Stocker bezeichnete die Entwicklung als «unbefriedigend».
Mehr Flugzeuge nach 22 Uhr
Vor allem die Zahl der in der Nacht im Schlaft stark gestörten Personen stieg deutlich an und zwar um 28 Prozent. Unverändert blieb die Zahl der tagsüber vom Fluglärm stark belästigten Personen.
Einer der Hauptgründe für den Anstieg des ZFI-Wertes war die Zunahme der Flugbewegungen zwischen 22 Uhr und 23 Uhr respektive 23.30 Uhr bei Verspätungsabbau.
Weiter wirkte sich die Einführung der sogenannten Flight-Level-80-Regel aus. Flugzeuge dürfen in der Nacht die ihnen zugeteilte Route erst verlassen, wenn sie eine Höhe von 8000 Fuss (2500 Meter über dem Meer) erreichen. Damit sie nicht in Konflikt mit landenden Flugzeugen kommen, wird die Flugroute verändert. Dies hat zur Folge, dass sehr dicht besiedelte Gebiete überflogen werden.
Leisere Flugzeuge und Schallschutz
Handlungsbedarf zur Senkung des ZFI-Monitoringwerts sei nach wie vor gegeben, sagte Volkswirtschaftsdirektor Stocker weiter.
Mehr Personen sind von Fluglärm um den Flughafen Zürich geplagt. /


Er sei überzeugt, dass die eingeleiteten Massnahmen greifen würden, aber erst mittel- bis langfristig. Für nächstes Jahr erhofft sich Stocker «allenfalls eine Stabilisierung».
Auf Antrag des Kantons Zürich soll im SIL-Objektblatt die FL-80-Regel gelockert werden. Zur Staffelung von kreuzenden Flugzeugen soll die Flughöhe auf 5000 Fuss reduziert werden.
Wichtigste Massnahmen zur Senkung des ZFI sind gemäss Kanton Zürich der Ersatz der Kurzstreckenflotte der Fluggesellschaft Swiss durch leisere Flugzeuge und das kantonale Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion». Dieses unterstützt lärmgeplagte Hauseigentümer mit Beiträgen an Schallschutz und Beratungsdienstleistungen.
Die Zürcher Stimmberechtigten hatten dem ZFI im November 2007 zugestimmt. Ermittelt wird der ZFI mittels einer mathematischen Formel. Dabei werden die Bevölkerungszahl, die Zahl der Flugbewegungen, der Flottenmix, die Dauer der Nachtsperre sowie die An- und Abflugrouten berücksichtigt.
Der Regierungsrat legte den Richtwert bei maximal 47'000 fluglärmgeplagten Personen fest. Dieser Richtwert wurde bisher nur 2009 eingehalten.