Mitte September hatten die russischen Behörden 28 Greenpeace- Aktivisten und -Aktivistinnen sowie zwei Journalisten festgenommen - darunter den 28-jährigen Zürcher Marco Weber. Die Umweltschützer hatten versucht eine Ölplattform des russischen Energiekonzerns Gazprom zu besteigen. Sie wollten damit gegen die Ölbohrungen in der Arktis protestieren.
Das Schiff der Aktivisten, das unter niederländischer Flagge fuhr, wurde beschlagnahmt, die 30 Festgenommenen in Haft gesetzt. Nach einer ersten Anklage wegen "Piraterie" schwächte die russische Justiz den Tatbestand ab - nun wurde noch auf "Rowdytum" geklagt.
Das Schiff der Aktivisten wurde beschlagnahmt.(Archivbild) /


Ungeachtet der Abschwächung drohten den Festgenommenen lange Haftstrafen.
Verletzung der Seerechtskonvention
Das Vorgehen der russischen Behörden hatte heftige internationale Proteste zur Folge. Der internationale Seegerichtshof beurteilte die Beschlagnahmung des Greenpeace-Schiffs und die Festnahme der Besatzung als Verletzung der Seerechtskonvention.
Ende November kamen die Inhaftierten auf Kaution hin auf freien Fuss, durften Russland aber nicht verlassen. Nachdem das russische Parlament am 18. Dezember eine Amnestie beschlossen hatte, stellte die Justiz die Verfahren gegen die 30 Festgenommenen ein und stellte ihnen Ausreisevisa aus. Am 26. Dezember verliess als erster ein schwedischer Aktivist Russland.