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Französische Datenschutzbehörde belegt Google mit HöchststrafeParis - Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat Google mit der Höchststrafe von 150'000 Euro belegt, weil der US-Konzern die französische Datenschutzgesetze nicht einhalte. Das Internet-Unternehmen muss darüber hinaus binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Homepage veröffentlichen.ww / Quelle: sda / Mittwoch, 8. Januar 2014 / 19:42 h
Der Grund für die Strafen: Google kann seit vergangenem Jahr die Aktivitäten seiner Nutzer in der Suchmaschine, beim E-Mail-Dienst Gmail, dem Sozialnetzwerk Google+ und anderen Angeboten wie Youtube verfolgen.
Google wollte nicht auf die französischen Forderungen eingehen - nun folgt die Quittung. (Symbolbild) /
Dadurch kann das Unternehmen Nutzerprofile erstellen, die es ermöglichen, die Nutzer mit gezielter Werbung zu erreichen. Forderungen ignoriert Die CNIL hatte Google aufgefordert, die Internetnutzer in Frankreich über den Umgang mit den persönlichen Daten zu informieren. Ausserdem sollte das Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen, bevor es sogenannte coockies auf deren Computern ablegt, die das Surfverhalten verfolgen und so gezielte Werbung ermöglichen. Google hat sich bislang geweigert, auf die französischen Forderungen einzugehen. Das US-Unternehmen berief sich darauf, die EU-Regeln zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten.
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