Zum Kern der Revision zählt bei der Einkommenssteuer ein neuer Kantonstarif für Einkommen ab 230'400 Franken. Zudem soll beim Vermögen der Steuersatz von 0,5 auf 0,6 Promille steigen und Dividenden sollen stärker besteuert werden, wie die Schwyzer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist neu ein Mindeststeuerbetrag von 200 Franken vorgesehen. Ebenso viel sollen künftig auch privilegiert besteuerte Gesellschaften mindestens zahlen müssen.
Um Bodenspekulation vorzubeugen, will die Schwyzer Regierung bei der Grundstückgewinnsteuer zu einer Regelung zurückkehren, wie sie bis 2006 galt. Werden Grundstücke bereits nach einem bis vier Jahren wieder verkauft, soll sich die Grundstückgewinnsteuer automatisch um 40 bis 10 Prozent erhöhen.
Schwyz will das Steuergesetz teilweise revidieren. /

Keine negativen Folgen erwartet
Die Massnahmen sollen 2015 in Kraft treten. Die Regierung erwartet durch die Revision keine negativen Folgen im Steuerwettbewerb. Der Kanton Schwyz belege sowohl im interkantonalen als auch im internationalen Vergleich hochrangige Positionen, schreibt sie im Bericht zur Vorlage.
Kritik gab es in der Vernehmlassung vor allem an der Einführung eines eigenen neuen Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer, wie die Regierung schreibt. Parteien, Bezirke und Verbände hätten stattdessen die Erhöhung des Kantonssteuerfusses oder die Anpassung des allgemeinen Tarifs gefordert.
Grund für die Steuergesetzrevision im Kanton Schwyz sind neben dem Defizit in der Staatskasse vor allem zahlreiche Änderungen beim Bundesrecht. Darunter fallen etwa die Bestimmungen für die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer.