Kommt die Vorlage durch, wird das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) geändert. So könnten die Gemeinden künftig in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) geeignete Gebiete bezeichnen, in denen für Neu- oder Umbauten erneuerbare Energieträger genutzt werden müssen. Für Grundeigentümer wären diese Bestimmungen verbindlich.
Auf die Gemeinden wird kein Zwang ausgeübt. Allfällige strengere Bestimmungen in der BZO müssen durch die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament oder in einer Urnenabstimmung genehmigt werden. Damit ist nach Ansicht des Regierungsrates, der die Vorlage zur Annahme empfiehlt, das Mitspracherecht der Bevölkerung gesichert.
Der Kantonsrat hatte der Gesetzesänderung im August knapp zugestimmt. Dabei handelt es sich um den Gegenvorschlag zu einer Parlamentarischen Initiative von Grünen, SP und EVP.
Der Kanton Zürich will erneuerbare Energien fördern. /

Noch grosses Potenzial vorhanden
Gegen den Kantonsratsbeschluss ergriff die FDP, unterstützt vor allem durch die SVP, das Kantonsratsreferendum. Die SVP kritisiert die PBG-Revision als «Zwangsbestimmungen», die FDP spricht von einem «Eingriff in die Eigentumsgarantie».
Anderseits gehören zu den Befürwortern mehrere Gemeindepräsidenten von SVP und FDP. Auch Umwelt- und Energieverbände sowie verschiedene Unternehmen unterstützen die Vorlage.
Das befürwortende Komitee von SP, Grünen, GLP, EVP, CVP und BDP spricht von einer moderaten und vernünftigen Vorlage. Die Gemeinden könnten autonom und mit Augenmass zweckmässige Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bezeichnen.
Im Kanton Zürich werden heute erst 15 Prozent des Wärmebedarfs durch Umweltwärme, Holz und Abwärme und lediglich 11 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Der Anteil an Wärme aus Sonnenenergie liegt deutlich unter einem Prozent.