Laut Rickli übernehme nie jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer. /


Diese verlangt, dass das zuständige Gemeinwesen für Schäden haftet, die bei Strafvollzugslockerungen entstanden sind.
Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass bezüglich der Staatshaftung in Fällen wie den Morden von Marie im Kanton Waadt und Lucie im Kanton Aargau Klärungs- und Handlungsbedarf bestehe, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Verantwortung von Behörden und Richter
Nie übernehme jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer, schreibt Rickli in er Begründung ihrer Initiative.
Wenn Behörden und Richter schon entschieden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen könne, müssten sie die Verantwortung dafür übernehmen. Die Initiative geht nun an die Rechtskommission des Ständerats.