Die Schweiz ist bereit, Frankreich in diesem Fall Steueramtshilfe zu leisten, wie es im heutigen Bundesblatt heisst.
Desailly war von 2000 bis 2004 Captain der französischen Nationalmannschaft. /


Der Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Desailly war von 2000 bis 2004 Captain der französischen Nationalmannschaft. Gemäss der Verfügung der ESTV hatte oder hat er Vermögenswerte bei der UBS.