Hintergrund des Verfahrens ist ein Gespräch Riklins mit zwei Journalisten am 28. September 2013 im Bundeshaus in Bern. Dabei soll Riklin über den Inhalt eines noch geheimen Expertenberichts gesprochen haben, in dem es um die Qualität der wissenschaftlichen Betreuung von medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Uni Zürich ging.
Riklin soll sinngemäss gesagt haben, dass es sicher nicht gut für Herrn Mörgeli aussehe, beziehungsweise dass es um Herrn Mörgeli nicht gut stehen würde.
Geheimnis offenbart
Damit habe sie wissentlich Informationen und damit ein Geheimnis offenbart, welches ihr in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Universitätsrats der Universität Zürich anvertraut worden sei, warf ihr Mörgeli vor.
«In der Wandelhalle wird viel geschwätzt, aber es muss Grenzen haben», sagte damals Mörgeli zur Nachrichtenagentur sda.
Kathy Riklin hat ein Verfahren am Hals. /


Riklin betonte im Gegenzug, sie habe «nichts Geheimes verraten». Der Streit sei im übrigen ein «völliger Nebenschauplatz» in der Affäre Mörgeli. Die Vorwürfe seien rein politisch motiviert und absurd.
Keine Immunität mehr
Riklin kann sich nicht auf ihre parlamentarische Immunität berufen. Die zuständige Kommission hob die Immunität auf, weil sie Riklins Aussagen nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Nationalrätin sieht.
Der Fall, mit dem sich eine Einzelrichterin am Regionalgericht Bern-Mittelland befasst, ist ein Nebenstrang der mittlerweile weitverzweigten Affäre Mörgeli. Gemeint sind die Umstände rund um die Entlassung des Zürcher Nationalrats als Leiter des medizinhistorischen Museums der Universität Zürich.