Der Staatsanwalt fordert, dass die 52-Jährige Ritzmann wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt wird. Die genauen Strafanträge will er erst während des Prozesses bekannt geben. Der mögliche Strafrahmen für Amtsgeheimnisverletzung reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von maximal drei Jahren.
Ritzmann soll gemäss Anklage einem «Tages-Anzeiger»-Journalisten vertrauliche Berichte zugespielt haben, in denen Christoph Mörgeli, der damalige Museums-Kurator, kritisiert wurde.
Iris Ritzmann soll mit vertrauliche Berichte herausgegeben haben - womit die Mörgeli Affäre ins Rollen kam. /


Zudem habe sie dem Journalisten die Zugangsdaten für Uni-Datenbanken verraten, auf denen vertrauliche Berichte gespeichert sind. Ritzmann bestreitet die Vorwürfe.
Mörgeli erscheint nicht zum Prozess
Die Titularprofessorin geriet unter Verdacht, nachdem die Universität der Staatsanwaltschaft grosszügig E-Mail- und Telefondaten ihrer Studierenden und Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt hatte. Für diese Datenherausgabe wurde die Uni mittlerweile vom kantonalen Datenschützer scharf kritisiert.
Privatkläger Christoph Mörgeli wird den Prozess heute Freitag nicht mitverfolgen. Er verzichte darauf, wie er auf Anfrage sagte. Auch von der Universität wird niemand an der Verhandlung teilnehmen.