Die TIR begrüsst diesen Schritt in Richtung mehr Transparenz im Tierversuchsbereich, sieht aber noch immer grossen Handlungsbedarf.
Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 600'000 Tiere in Tierversuchen verwendet. Als Tierversuch wird jedes geplante und von einem Versuchswillen getragene Vorhaben bezeichnet, für das lebende Tiere verwendet werden. Neben einem allfälligen Gewinn an fachspezifischen Erkenntnissen ist dabei charakteristisch, dass die eingesetzten und in der Regel aus speziellen Zuchtbetrieben stammenden Tiere teilweise beträchtlichen physischen und psychischen Belastungen (Schmerzen, Ängsten, dauerhaften Schäden etc.) ausgesetzt und im Rahmen der Experimente oder in deren Anschluss häufig getötet werden.
Diskussionspunkt innerhalb der Mensch-Tier-Beziehung
Die Notwendigkeit und ethische Zulässigkeit von Tierversuchen bilden einen besonders sensiblen und kontrovers behandelten Diskussionspunkt innerhalb der Mensch-Tier-Beziehung. Diesem Umstand versucht der Gesetzgeber mit einer Bewilligungspflicht und einer zwingend vorzunehmenden Güterabwägung Rechnung zu tragen. Jeder einzelne Tierversuch bedarf der Bewilligung durch die kantonale Veterinärbehörde.
Mehrere Mäuse in einen Käfig in einem Forschungslabor. /


Gesuche für Belastende Versuche werden zudem von der jeweiligen kantonalen Tierversuchskommission begutachtet, die der Veterinärbehörde anschliessend einen Antrag auf Annahme oder Ablehnung stellt. Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen die Forschenden aufzeigen, dass der wissenschaftliche Nutzen ihres geplanten Versuchs die Summe der Belastungen, die auf Seiten der Tiere entstehen, überwiegt.
Sehr kontrovers in der Gesellschaft diskutiert
Gerade weil das Thema Tierversuche sehr kontrovers in der Gesellschaft diskutiert wird, ist die Information der Öffentlichkeit in diesem Bereich sehr wichtig. Daher begrüsst die TIR die auf einer Teilrevision der Tierschutzgesetzgebung basierende Neuerung, wonach das BLV auf seiner Website neu alle drei Monate über Titel, Versuchszweck und Schweregrad der im betreffenden Zeitraum abgeschlossenen Tierversuche in der Schweiz informiert. Dennoch erkennt die TIR hinsichtlich der Transparenz im Bereich Tierversuch noch grossen Handlungsbedarf.
Güterabwägung von grosser Bedeutung
Auch mit der neuen Regelung steht der Schutz der persönlichen und monetären Interessen der Forscher weiterhin über demjenigen der Tiere. Für eine fundierte öffentliche Meinungsbildung wäre der Zugang zu weiteren Informationen, etwa über die an den Tieren vorgenommen Manipulationen, die Haltungsbedingungen, die Zucht gentechnisch veränderter Tiere und deren Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden, die Überwachung und Betreuung der Tiere, den konkrete Erkenntnisgewinn der einzelnen Versuche und die jeweils vorgenommene Güterabwägung, von grosser Bedeutung.
Die TIR wird sich weiterhin für Verbesserungen im Tierversuchsbereich engagieren. Dabei wird sie sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern insbesondere auch für eine verstärkte Berücksichtigung der Interessen der Tiere im Bewilligungsverfahren stark machen.