Bisher wurden nur die statistischen Daten der bewilligten Versuche publiziert. Neu wird das BLV alle drei Monate detailliert über Titel, Versuchszweck und Schweregrad der abgeschlossenen Tierversuche informieren, wie das BLV am Freitag mitteilte.
Dazu müssen die Forschenden innerhalb zweier Monate nach Beendigung des Tierversuchs dem kantonalen Veterinäramt unter anderem den Schweregrad der Belastung der Tiere melden. Die kantonale Tierschutzfachstelle prüft diese Angaben und meldet sie dem BLV.
Revision der Tierschutzgesetzgebung
Die Veröffentlichung dieser zusätzlichen Informationen erhöhe die Transparenz, insbesondere über die Zahl der benötigten Tiere sowie die Ziele der Experimente, schreibt das BLV.
2014 wurden über 590'000 Tiere in der Schweiz für Tierversuche eingesetzt. /


Die Veröffentlichung der detaillierten Angaben ist Teil einer Revision der Tierschutzgesetzgebung, die per 1. Mai 2014 in Kraft trat.
Vergangenes Jahr wurden gemäss der im Juni veröffentlichten Statistik des BLV über 590'000 Tiere in der Schweiz für Tierversuche eingesetzt. Die meisten von ihnen erlitten dadurch kein oder nur geringes Leid, etwa bei Fütterungsversuchen oder durch eine Injektion.
Über 11'000 Tiere mussten aber für qualvolle Tierversuche herhalten. Die Zahl der Tiere, die für schwer belastende Versuche verwendet werden, ist gemäss der Statistik allerdings zurückgegangen - 2009 lag sie noch bei über 17'500.