Diese Verordnungen seien vorsorglich zum Schutz der Bestände in der Schweiz erlassen worden, teilte das BLV am Freitag mit. Die Verordnungen entsprächen den vorläufigen Schutzmassnahmen, die innerhalb der EU in Kraft gesetzt wurden.
Kein Geflügel aus den betroffenen Ländern. (Symbolbild) /


Das BLV stuft das Risiko einer Verbreitung der Krankheit in den Schweizer Geflügelbeständen nach wie vor als klein ein.
Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - ist eine virale Infektionskrankheit, die alle Vögel einschliesslich Geflügel befallen kann. Die hochansteckende Form der Krankheit hat bei den meisten Geflügelarten eine hohe Sterberate zur Folge. Die Behörden in den Niederlanden und Grossbritannien ergriffen die nötigen Sofortmassnahmen, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet.