Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Rassendiskriminierung vor. Sie verlangt für beide Kaderleute bedingte Geldstrafen. Der Prozess dreht sich um ein Inserat, das die SVP nach einer Straftat im bernischen Interlaken geschaltet hatte. Ein Kosovare hatte einen Schweizer mit einem Messer in den Hals gestochen.
«Kosovaren schlitzen Schweizer auf» hiess es im Titel des Zeitungsinserats, das zwei Monate vor den eidgenössischen Wahlen 2011 erschien. Zwei Kosovaren reichten darauf eine Anzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm ein.
Die bernischen Strafverfolgungsbehörden stellten das Verfahren zunächst ein, wurden aber vom Obergericht zurückgepfiffen.
Das SVP-Inserat wirft hohe Wellen. /


Im Dezember 2014 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen die beiden SVP-Kader: Kosovaren würden generell mit Gewaltverbrechern gleichgesetzt.
«Einfluss auf Zuwanderungsinitiative»
Die Anklageschrift weist auch darauf hin, dass das Inserat bis Ende 2013 auf der Webseite der SVP Schweiz und auf jener der SVP-Initiative gegen Masseneinwanderung aufgeschaltet gewesen sei. Die Initiative wurde im Februar 2014 knapp angenommen.
Der Anwalt der beiden Kosovaren reichte deshalb eine Abstimmungsbeschwerde beim Bundesgericht ein: Stelle das «Schlitzer»-Inserat eine Rassendiskriminierung dar, sei das knappe Abstimmungsresultat mit diesem Inserat verfälscht worden. Der Urnengang müsste demnach wiederholt werden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde noch nicht behandelt. Der Prozess wegen Rassendiskriminierung in Bern ist auf einen Tag angesetzt; das Urteil könnte demnach am frühen Donnerstagabend verkündet werden.