SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär waren erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Sie zogen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland weiter.
Beide berufen sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit. Es müsse möglich sein, einen Sachverhalt so darzustellen, wie er sich zugetragen habe.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Inserat, das 2011 nach einem Gewaltverbrechen in Interlaken geschaltet wurde.
Wegen dieser Parole muss sich die SVP vor Gericht verantworten. /

Die SVP steht wegen Massendiskriminierung vor Gericht. /


«Kosovaren schlitzen Schweizer auf» lautete der Titel des Inserats in mehreren Zeitungen und auf der SVP-Website.
Angeklagten keiner Schuld bewusst
Die Parteikader machten vor Gericht geltend, man habe bloss den Sachverhalt - den Angriff auf einen Schweizer - zusammengefasst. Das werde in der französischsprachigen Fassung des Inserats klar. Dort lautete der Titel «Des Kosovars poignardent un Suisse».
Anders sah es das Regionalgericht. Der Durchschnittsleser könne den deutschen Titel so verstehen, dass die Kosovaren allesamt Verbrecher und als «Messerschlitzer» sogar besonders gefährlich seien. Das sei eine undifferenzierte und damit unzulässige Verallgemeinerung.