|
||||||
|
||||||
|
|
Bundesanwaltschaft muss Anzeige zu Lockerbie-Attentat erneut prüfenBern - Das Bundesstrafgericht verlangt, dass eine Anzeige von 2011 gegen einen Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat neu beurteilt wird. Der damals zuständige Bundesanwalt Felix Bänziger, der den Fall für verjährt erklärte, sei befangen gewesen.jz / Quelle: sda / Sonntag, 12. Juli 2015 / 13:12 h
Bänziger hatte vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag.
Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte.
Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts.
Manipuliertes Beweisstück Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag.Bundesanwalt war befangen. /
Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Erinnerungslücke Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht.Rekurs stattgegeben Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|