Über die Zahlen des Bundesamts für Polizei (fedpol) berichtete die «Zentralschweiz am Sonntag». Sprecher Alexander Rechsteiner bestätigte die Informationen auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Demnach befragt das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit vergangenem Jahr syrische Asylsuchende routinemässig über Erfahrungen mit Kriegsverbrechen. Sie berichten dabei dutzendweise von Massengräbern, dem Einsatz von verbotenen Waffen und vereinzelt auch von Hinrichtungen.
Wenn die Befragten ausdrücklich und schriftlich zustimmen, leitet das SEM die Hinweise ans fedpol weiter, wo sie verifiziert werden. In rund 30 Fällen nahm das fedpol polizeiliche Ermittlungen auf.
Die Angaben von Asylsuchenden über Folter, Vergewaltigungen und Morde im Herkunftsland könnten vor einem internationalen Tribunal gegen Kriegsverbrecher grosse Bedeutung erlangen. /

Beweismittel in Den Haag
Die zuständige Bundesanwaltschaft eröffnete derweil noch kein Verfahren, weil es keine Hinweise darauf gäbe, dass sich potenzielle Täter in der Schweiz aufhielten. Dies wäre laut Gesetz die Voraussetzung für ein Strafverfahren.
Dennoch könnten die Angaben der Asylsuchenden zu einem späteren Zeitpunkt grosse Bedeutung erlangen. Sie könnten beispielsweise vor einem internationalen Tribunal gegen Kriegsverbrecher verwendet werden.
Dass es in Syrien zu Kriegsverbrechen kommt, bestreitet mittlerweile kaum noch jemand. Erst vor zwei Wochen hat die vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzte Untersuchungskommission für Syrien von Folter, Vergewaltigungen, Morden und Massenhinrichtungen berichtet.