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Kommission gegen steuerfreie Lotto-GewinneBern - Wer im Lotto Millionen gewinnt, soll diese weiterhin als Einkommen versteuern müssen. Die Rechtskommission des Ständerates will nicht sämtliche Lotto- und Wettgewinne von den Steuern befreien. Mit anderen Punkten des neuen Geldspielgesetzes ist sie einverstanden.bert / Quelle: sda / Freitag, 22. April 2016 / 12:59 h
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Lotto- und Wettgewinne künftig nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen. Damit möchte der Bundesrat eine Ungleichbehandlung beheben, denn Casino-Gewinne sind bereits heute von den Steuern befreit. Die Änderung ist auch als Anreiz für die Spieler gedacht, sich dem legalen inländischen Spielangebot zuzuwenden.
Die Ständeratskommission möchte nun aber bei den Lotto- und Wettgewinnen nur jene unter einer Million Franken von den Steuern befreien. Lottomillionäre sollen also weiterhin Steuern zahlen. Das beschloss die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine Minderheit möchte am geltenden System festhalten. Die Steuerbefreiung nach dem Vorschlag des Bundesrates würde bei Bund, Kantonen und Gemeinden zu Steuerausfällen von insgesamt rund 104 Millionen Franken pro Jahr führen. Allerdings könnte die Änderung dazu führen, dass mehr gespielt würde. Ja zu Online-Casinos Einverstanden ist die Ständeratskommission damit, dass Casinos mit dem neuen Gesetz Roulette, Blackjack und andere Geldspiele auch im Internet anbieten dürften. Casinos, die online Geldspiele anbieten wollen, sollen gemäss dem Gesetzesentwurf um eine Erweiterung ihrer Konzession ersuchen müssen. Minderjährige sollen bei Schweizer Online-Casinos nicht spielen dürfen. Gleichzeitig will der Bundesrat den Schutz vor Spielsucht verbessern. Die Kantone sollen verpflichtet werden, Präventionsmassnahmen zu ergreifen und Behandlungen für spielsüchtige Personen anzubieten. Auch damit ist die Ständeratskommission einverstanden. Nur Gewinne unter einer Million Franken sollen befreit werden. (Symbolbild) /
Wie der Bundesrat will auch sie auf die Einführung einer Abgabe zur Bekämpfung der Spielsucht verzichten. Ein Antrag dafür wurde mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Nein sagte die Kommission ferner zu einem Antrag, eine eidgenössische Kommission zur Bekämpfung von Spielsucht zu schaffen. Der Bundesrat hatte nach Kritik in der Vernehmlassung ebenfalls darauf verzichtet. B-Spielbanken stärker entlasten Von den Vorschlägen des Bundesrates abgewichen ist die Kommission dagegen bei den Abgaben für Spielbanken mit einer Konzession B: Die Kommission möchte eine stärkere Entlastung. Der Bundesrat soll den Abgabesatz statt um einen Drittel um bis zu drei Viertel reduzieren können, falls der Bruttospielertrag weniger als 5 Millionen Franken pro Jahr beträgt. Von dieser Bevorzugung würden vor allem Casinos mit starkem saisonalen Tourismus profitieren, schreibt die Kommission. Diesen soll überdies ermöglicht werden, auf den Betrieb der Tischspiele ausserhalb der touristischen Saison während maximal 270 Tagen zu verzichten. Eine weitere Änderung betrifft Gewinnspiele zur Verkaufsförderung, wie sie Detailhändler durchführen. Solche Gewinnspiele sind gemäss dem Vorschlag des Bundesrates vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen, wenn die Veranstalter eine Gratisteilnahme zu gleichen Bedingungen gewährleisten. Die Kommission will auf diese Voraussetzung verzichten, wenn die Teilnehmenden keine Einsätze leisten, mit welchen die Veranstalterin oder mit ihr verbundene Dritte das Spiel finanzieren oder einen Ertrag erwirtschaften. Eine Kommissionsminderheit möchte Gewinnspiele zur Verkaufsförderung verbieten, sofern damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Das hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission das Gesetz mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Nun kann der Ständerat darüber beraten. Der Bundesrat setzt damit den Verfassungsartikel über Geldspiel um, den das Stimmvolk im März 2012 mit grosser Mehrheit verabschiedet hatte. Bisher sind Geldspiele in zwei Gesetzen geregelt, eines davon stammt aus dem Jahr 1923.
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