Das österreichische Parlament nahm die umstrittene Asyl-Novelle am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit an. Der «Notstand» wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss dann vom Parlament erneut gebilligt werden.
In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen.
Das Parlament setzt ein deutliches Zeichen im Asylwesen. /


Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern.
Eines der härtesten Gesetze
Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben. Ein «Notstand» ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Österreich hat damit eines der härtesten Asylgesetze in der EU. Die Möglichkeit, Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze zu verwehren, gibt es EU-weit sonst nur noch in Ungarn. In Österreich stiess das Gesetz bei Liberalen, Grünen, Kirchen und Menschenrechtsgruppierungen auf scharfe Ablehnung.