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Welches Recht gilt nun wann und für wen?

Der erneute Druck der USA, die Credit Suisse zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen, hat in den letzten Tagen und Wochen wieder zugenommen. Wer in der Schweiz Kundendaten herausgibt, bricht schweizerisches Verfassungsrecht. So geschehen im Frühjahr 2009 durch den damaligen Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Regula Stämpfli / Quelle: news.ch / Mittwoch, 7. September 2011 / 14:22 h

Doch die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf beruhigt und verkündet: «Wir wenden hier kein Notrecht an.» Hat dies nun mit der Credit Suisse, dem Rechtsstaat Schweiz oder der politischen Opportunität zu tun? Wer hat in der Schweiz eigentlich das Recht, Recht zu sprechen? Rein formell ist die Sache klar. Unsere gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter verabschieden Gesetze, die von der Regierung ausgeführt werden müssen. Alle Institutionen sind via Gewaltentrennung in den Rechtsstaat eingebunden, so dass ein Staat wie die Schweiz keine willkürlichen Rechtsakte zur alltäglichen Praxis macht. Nun befindet sich der Rechtsstaat seit der ungebremsten Globalisierung, d.h. der faktischen wirtschaftlichen über die rechtliche Gewalt, in allen westlichen Staaten unter Druck. Pacta sunt servanda - der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, widerstrebt mehr und mehr dem Grundsatz, dass Gesetze (und nicht Verträge) befehlen sollen. Früher waren Untertanen Untertanen von Geburt an, heute gehorchen Bürger dem Gesetz, weil im Gesetz die freie und gleiche Wahl, die Legitimation sowie der Mehrheitswille gegossen sind. «Im Namen des Volkes» beispielsweise des deutschen Rechtsstaates ist mitnichten eine Floskel, sondern spiegelt die Überzeugung wider, dass die Richter für die Bürgerinnen und Bürger Recht sprechen.

Seit 1999 zeigt sich indessen, dass globale wirtschaftliche und finanzielle Macht den klassischen liberalen Rechtsstaat unter grossen Druck setzt. Das vielsagendste Beispiel hierzu ist nach wie vor der Entscheid vom 18. Februar 2009 des damaligen Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz. Die Herausgabe von Bankkundendaten an die USA brach zu dem Zeitpunkt schweizerisches Recht. Dies stellte 2010 auch das Bundesverwaltungsgericht fest. Dass das Bundesgericht aber zwei Jahre später den Entscheid des damaligen Bundespräsidenten gemeinsam mit der Finma als rechtmässig deklarierte, gehört zu einer der seltsamsten Episoden der schweizerischen Verfassungsrechtsgeschichte.

Dass die schweizerischen Verfassungsrechtler diesbezüglich nicht grösseres Unbehagen anmelden, dass es zum Finma-Entscheid wenig gehaltvolle juristische Gutachten gibt, dass der Streit unter Juristen ausbleibt, was denn nun wirklich schweizerisches Recht sei oder nicht, ist ausserordentlich bedauerlich.



Anderes Recht für die CS? /

Denn das Verhältnis der politischen Verantwortlichen zu Recht und Unrecht, zu bestehenden Gesetz und Willkür, ist in der Schweiz gelinde gesagt fragil. Die rechtspopulistischen Kräfte nützen das traditionelle, klassisch eidgenössische Spannungsverhältnis zwischen «Das Volk hat immer recht» und «Alle sind vor dem Gesetze gleich» seit Jahren politisch aus.

Wenn in der Schweiz das sogenannte Volk Unrecht spricht, was passiert dann mit dem Rechtsstaat? Oder umgekehrt: Wenn die politischen Institutionen aus verfassungsrechtlichen Gründen den Volkswillen nicht umsetzen können, was heisst dies dann für das Verhältnis Recht und Volk?

Dies sind in einer Demokratie grundsätzliche Fragen. Umso bedauerlicher, dass in der Öffentlichkeit kein gehaltvoller Diskurs geführt wird. Die Universitäten haben sich, mit Ausnahme einiger mutigen Exponenten von dieser Diskussion verabschiedet. Recht gilt den meisten Juristen nicht als oberste Instanz, sondern als Mittel, möglichst schnell und möglichst viel Geld zu verdienen. Es häufen sich die Gefälligkeitsgutachten aus juristischer Hand, denen nur wenig unabhängige, dem Rechtsstaat verpflichtete Verfassungsrechtler mit Macht, Freiheit und Mitteln etwas entgegensetzen können. All dies führt in der Schweiz zu einem medial und gesellschaftlich weitverbreiteten Zynismus gegenüber dem Rechtsstaat, der meistens nicht als rechtens, sondern lediglich als Arm der Macht interpretiert wird. Dies ist für eine Demokratie nicht nur schädlich, sondern berührt ihren Kern.

Der Entscheid von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf als Reaktion auf das amerikanische Ultimatum gegen die Credit Suisse, doch endlich die amerikanischen Bankkundendaten freizugeben, kein Notrecht anzuwenden, ist verfassungsrechtlich völlig konsequent. Eveline Widmer-Schlumpf kann und will für die Credit Suisse kein gültiges Schweizer Recht brechen. Gut so. Das stärkt den schweizerischen Rechtsstaat und vielleicht auch das Vertrauen in denselben. Das Unbehagen aber bleibt: Weshalb war dies 2009 nicht möglich und weshalb hat das Bundesgericht 2011 das damalige Verfahren, das auf sehr wackeligen verfassungsrechtlichen Beinen stand (und immer noch steht) gutgeheissen? Wenn das Bundesgericht den Bruch des Verfassungsstaates zugunsten der UBS als rechtmässig erklärt, weshalb redet dann Eveline Widmer-Schlumpf im identischen Fall der Credit Suisse von Notrecht und nicht wie das Bundesgericht anlässlich der Causa UBS von der «ultima ratio» im Ausnahmezustand? Zudem: Eveline Widmer-Schlumpf könnte ja dank Bundesgericht mit einer nachträglichen offiziellen Legitimation rechnen!

«Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, keine Bananenrepublik», meint Markus Spillmann in der NZZ vom 6. September voller Stolz und zu Recht. Doch wenn sie das nicht ist, weshalb wurde dann vom Bundesgericht nachträglich die widerrechtliche Anwendung von Notrecht in der Causa UBS gutgeheissen? Weshalb konnte 2009 für die UBS schweizerisches Recht gebrochen werden, aber 2011 nicht für die Credit Suisse? Könnte es sein, dass die UBS mit einem ehemaligen Bundesrat Villiger an ihrer Spitze über bessere politische Kontakte und Lobbying verfügt als die Credit Suisse? Falls dem so ist, was sagt das über die Gültigkeit und Standfestigkeit des schweizerischen Rechtsstaates aus?

Fragen über Fragen und ein grosses Unbehagen bleiben.

 


Links zum Artikel:

FINMA zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter Am 5. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Herausgabe der Bankkundendaten vom 18. Februar 2009 rechtswidrig war.

UBS-Kundendaten: Bundesgericht bestätigt Entscheid der FINMA Die Finma hat den Entscheid weiter ans Bundesgericht gezogen, welches zu grossem Erstaunen und im Bruch der schweizerischen Rechtstraditionen den Bundesverwaltungsentscheid gegen die Finma aufgehoben hat


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