Um dereinst die Folgen des Agrarfreihandels mit der EU und im Rahmen der WTO für Bauern und Lebensmittelindustrie abzufedern, möchte der Bundesrat aus den Zolleinnahmen auf Agrarprodukten und Lebensmitteln bis 2016 jährlich 400 Millionen Franken ansparen.
Folgt das Parlament der WAK, wird aus dieser Bilanzreserve nichts.
In der Kommissionsmehrheit kumulierten sich zwei Widerstände, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die einen wollen keine finanziellen Mittel reservieren, so lange nicht bekannt ist, wofür diese eingesetzt werden. Der Bundesrat möchte das Konzept der Begleitmassnahmen nämlich erst mit der Botschaft zur Umsetzung der Abkommen vorlegen.
Die WAK-Minderheit ist der Meinung, dass sich die Landwirtschaft unweigerlich einer Liberalisierung unterziehen muss. (Symbolbild) /


Für Nichteintreten stimmten zudem auch jene, die ein Freihandelsabkommen mit der EU wie auch jegliche spätere Liberalisierung innerhalb der WTO grundsätzlich ablehnen. Für sie ist die beantragte Bilanzreserve «nichts anderes als ein finanzieller Beitrag zum Landwirtschaftssterben».
Die WAK-Minderheit ist demgegenüber der Meinung, dass sich die Landwirtschaft unweigerlich einer Liberalisierung unterziehen muss und es deshalb Begleitmassnahmen braucht, deren Finanzierung bereits jetzt sicherzustellen ist. Es sei vorausschauende Politik, die Finanzierung nicht erst nach Verhandlungsabschluss zu regeln.