Bereits seit dem 15. Februar 2008 haben die Einbürgerungsbehörden der Kantone das Recht, auf die Datenbank VOSTRA zurückzugreifen. Vorher war der Online-Zugriff dem Bundesamt für Migration (BFM) vorenthalten.
Die Kantone mussten mühsam auf schriftlichem Weg die Auszüge beschaffen. Über hängige Strafverfahren konnten sie sich überhaupt nicht informieren.
Nun will der Bundesrat die heute geltende Verordnungsregelung ins Strafgesetz überführen. Er argumentiert insbesondere damit, dass dank dem Zugriff auf die Datenbank der Arbeitsaufwand bei den kantonalen Behörden sinke.
Sicht der Parteien
Keinen Widerstand erfährt der Bundesrat von FDP und CVP. Beide unterstützen in der Vernehmlassung die Revision ohne Vorbehalte. Anders die SP: Sie will die Zugriffsrechte der kantonalen Einbürgerungsbehörde enger fassen.
Die kantonalen Einbürgerungsbehörden sollen online auf Strafregisterdaten zugreifen dürfen. /


Nur bei ausländischen Personen sollen die Daten eingesehen werden können. Es sei zudem nicht einzusehen, wieso die Kantone Zugriff auf Daten von Personen aus anderen Kantonen benötigten, schreibt die SP. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) argumentieren ähnlich.
Die SP und die DJS fordern zudem Vorkehrungen, dass keine Missbräuche passieren. Es solle aufgezeichnet werden, wer aus welchen Gründen auf die Datenbank zugreife. Dies habe eine disziplinierende Wirkung auf die Abfragenden.
Die SVP ist zwar einverstanden mit der gesetzlichen Festschreibung. Sie will allerdings den Zugang zur Datenbank noch erweitern. Auch vom Volk gewählte Vertreter, die über Einbürgerungen entscheiden, sollen Einblick in die Strafregisterauszüge kriegen.
Die Revision solle weiter dazu genutzt werden, den kantonalen Polizeikorps den sofortigen Zugriff auf das Strafregister zu ermöglichen, fordert die Partei.