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Mehr Behörden sollen Zugriff auf das Strafregister haben

Bern - Künftig sollen mehr Behörden als heute auf Daten im Strafregister zugreifen können. Jede Behörde soll jedoch nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe braucht. Dies schlägt der Bundesrat vor.

knob / Quelle: sda / Mittwoch, 31. Oktober 2012 / 14:57 h

Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einem Strafregistergesetz eröffnet. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, der Zugang zum Strafregister-Informationssystem VOSTRA sei zu restriktiv geregelt und die Informationen seien zu knapp. Nun will der Bundesrat den Kreis der zugriffsberechtigten Behörden auszuweiten. Der Bundesrat wolle das Recht an das veränderte gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnis anpassen, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ). Zugriff erhalten sollen beispielsweise die kantonalen Polizeistellen sowie Behörden, die für die Zulassung von Sicherheitsfirmen oder für die Pflegekinderaufsicht zuständig sind.

Vier Arten von Auszügen

Nicht alle sollen aber sämtliche Einträge im Strafregister einsehen dürfen. Die Schaffung von vier Auszugsarten erlaube es, die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Behörden zu berücksichtigen, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Für die Strafverfolgungsbehörden ist ein Auszug vorgesehen, in welchem die Daten länger als heute registriert werden. Dies ermögliche einen besseren Überblick über das Vorleben des Delinquenten, findet der Bundesrat. Der Auszug enthielte sämtliche Urteilsdaten sowie alle Daten über hängige Strafverfahren.

Erweitertes Auskunftsrecht für Betroffene

Im Gegenzug zur Ausdehnung der Zugriffsrechte will der Bundesrat das Auskunftsrecht erweitern: Auf Anfrage soll eine Person künftig nicht nur darüber informiert werden, welche Straftaten über sie verzeichnet sind. Sie soll auch sehen können, welche Behörde innerhalb der letzten zwei Jahre zu welchem Zweck Daten über sie abgefragt hat. Nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen sollen Behörden ihre Anfragen verdeckt tätigen dürfen oder erst später offenlegen müssen.

Strafregister für Unternehmen

Die Revision schafft ferner die Grundlagen für die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters.



Heute können Urteile gegen Unternehmen nicht im Strafregister eingetragen werden. (Symbolbild) /

Darin sollen Strafurteile und hängige Strafverfahren gegen Unternehmen registriert werden. Dies würde bei Wiederholungstaten eine korrekte Strafzumessung ermöglichen, heisst es im Vernehmlassungsbericht. Der Nachweis eines «guten Leumunds» in Form eines Strafregisterauszugs für Unternehmen werde immer häufiger gefordert, hält der Bundesrat fest. Heute können Urteile gegen Unternehmen nicht im Strafregister eingetragen werden.

Bussen weiterhin im Strafregister

Manche Forderungen hat der Bundesrat nicht erfüllt. So will er darauf verzichten, auch Delikte des kantonalen Rechts im Strafregister aufzunehmen. Der Aufwand für das Schweizerische Strafregister wäre sehr gross, begründet er den Entscheid. Kritisiert worden war in der Vergangenheit auch, dass die Eintragung von Bussen ins Strafregister ab einem bestimmten Betrag reiche Straftäter benachteilige, weil diese mit einer höheren Busse zu rechnen hätten. Der Bundesrat will aber daran festhalten. Er fand keine befriedigende Alternative.

Keine automatische Information über Delikte

Nicht erfüllt hat der Bundesrat ferner die Forderung, dass Behörden, die für den Entzug von Waffen zuständig sind, automatisch über neu eingetragene Delikte informiert werden. VOSTRA sei dazu nicht in der Lage, begründet der Bundesrat diesen Entscheid. Schliesslich hat der Bundesrat auch darauf verzichtet, Einstellungsentscheide im Strafregister zu erfassen oder einen erweiterten Privatauszug zu schaffen. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrates dauert bis zum 14. Februar.

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