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Verschärfungen im Strafrecht kommen im Nationalrat gut anBern - Der Nationalrat hat sich für deutliche Verschärfungen im Strafrecht ausgesprochen. Dabei will er nicht nur die bedingten Geldstrafen überdenken. Er will auch schärfer gegen Ausländer, Pädophile und Killergames vorgehen.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 3. Juni 2009 / 13:23 h
Der Nationalrat nahm als Erstrat eine Motion der SVP an, welche die Ausschaffung von integrationsunwilligen Ausländern verlangt.
Im weiteren nahm der Nationalrat zwei Motionen an, die ein Verbot von elektronischen Killerspielen fordern. Schärfere Massnahmen verlangt die grosse Kammer auch in Sachen Kinderpornografie und Pädophilie.
Veränderungen sind nötig Das Strafgesetz sei veränderungsbedürftig, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der zu Beginn der Debatte im Nationalrat. In der öffentlichen Wahrnehmung sei das Strafrecht heute zu täterfreundlich orientiert. Die Wahrnehmung der Gesellschaft ändere sich im Laufe der Jahre. Dem müsse man Rechnung tragen, ohne dabei Schnellschüsse abzugeben. Zahlreiche Politiker kritisierten die neuen Instrumente als untauglich. (Archivbild) /
Ihr Departement sei daran, das gesamte Sanktionensystem zu überprüfen, sagte Eveline Widmer-Schlumpf. Jede Strafe - ihr Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und ihr Verhältnis zu den anderen Strafen - werde dabei analysiert und nötigenfalls geändert. Dies gelte namentlich in Bezug auf die kurzen Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit. Betroffen von der Überprüfung seien also insbesondere die stark kritisierten Strafen von unter sechs Monaten. Bevor der Bundesrat aber eine Vorlage unterbreite, müssten fundierte Fakten erhoben werden. Dafür will sich der Bundesrat ein bis zwei Jahre Zeit geben. Gleichzeitig wies Widmer-Schlumpf daraufhin, dass die Strafrahmen nicht generell erhöht werden sollen. Vielmehr gehe es darum, die Strafrahmen für Delikte gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität auf die Vermögensdelikte abgestimmt werden. Konkret will der Bundesrat etwa prüfen, das Mindeststrafmass für fahrlässige Tötung von drei auf fünf Jahre zu erhöhen.
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