Widmer-Schlumpf hat den Bundesrat über die Ergebnisse einer Umfrage bei den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren informiert. Obwohl viele Kantone die Zeit seit der Inkraftsetzung des revidierten Strafrechts als zu kurz bezeichneten, zieht das EJPD eine erste Bilanz.
Danach erachten die Kantone die präventive Wirksamkeit unbedingter Geldstrafen mehrheitlich als mittelmässig bis gut. Unbedingte Geldstrafen bewährten sich bei arbeitstätigen und in geordneten Verhältnissen lebenden Personen, wegen der tiefen Tagessätze aber nicht bei Mittellosen, Asylbewerbern, Arbeitslosen und Personen ohne Bleiberecht.
Die präventive Wirkung bedingter Geldstrafen wird als schlecht bis mittelmässig eingestuft. Oft empfänden die Verurteilten diese Sanktion nicht als Strafe.
Eveline Widmer-Schlumpf plant eine Vorlage, mit der umstrittene Bestimmungen des neuen Strafrechts kurzfristig revidiert werden könnten. /


Verschiedentlich wird die Wirkung nur in Verbindung mit einer unbedingten Geldstrafe gesehen.
Grosser administrativer Aufwand
Eine Mehrheit der Kantone bekundet mittlere bis grössere Schwierigkeiten mit der Berechnung der Geldstrafe (vor allem des einzelnen Tagessatzes) und mit dem Vollzug der Geldstrafen. Der administrative Aufwand sei gross. Viele Verurteilte bezahlten die Geldstrafe zudem erst, wenn die Freiheitsstrafe bereits angeordnet sei.
Als mittelmässig bis gut beurteilen die Kantone die Wirksamkeit der gemeinnützigen Arbeit. Wenn die Massnahme vom Richter angeordnet werde, gebe es aber Schwierigkeiten beim Vollzug.
Die Kantone befürworten mehrheitlich die Wiedereinführung der bedingten kurzen Freiheitsstrafe. Die Hälfte möchte gleichzeitig die bedingte Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit abschaffen.